Gericht entscheidet über Förderanspruch der umstrittenen Erasmus-Stiftung

Anton Günther
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Alte deutsche Auslandsanleihe von 1924 mit einer Frauendarstellung und Text- und Zahlenangaben zu ihrer Nennwert.Anton Günther

OVG prüft Förderung für AfD-nahes Stiftungsprojekt im Jahr 2021 - Gericht entscheidet über Förderanspruch der umstrittenen Erasmus-Stiftung

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird in Kürze entscheiden, ob die mit der rechtspopulistischen AfD verbundene Erasmus-Stiftung Anspruch auf öffentliche Förderung für das Jahr 2021 hat. Am 10. März 2023 fand eine mündliche Verhandlung statt; der 15. Senat bereitet nun sein Urteil vor.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein abgelehnter Förderantrag der Stiftung, die ursprünglich Mittel für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt hatte, ihren Anspruch später aber auf das Jahr 2021 beschränkte.

Der Streit begann, als das Bundesverwaltungsamt in Köln den Antrag der Stiftung zurückwies. Die Behörde begründete dies damit, dass die AfD bei zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen keine Mandate errungen habe – eine damals geltende Voraussetzung. Die Stiftung klagte gegen diese Entscheidung, doch das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Ablehnung in erster Instanz.

Allerdings ließ das Gericht die Berufung zu, da der Fall grundsätzliche rechtliche Bedeutung habe. Inzwischen erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Förderregeln 2023 für verfassungswidrig. Der Bundestag verabschiedete daraufhin 2024 ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz, das jedoch auf den aktuellen Streit um die Mittel für 2021 keine Auswirkungen hat.

Der politische Aufstieg der AfD gibt dem Verfahren zusätzlichen Kontext: Nach ihrem ersten Einzug in den Bundestag 2017 entwickelte sich die Partei bis zur Wahl 2025 zur stärksten Oppositionsfraktion und erreichte 20,8 Prozent der Stimmen. Dennoch bleibt der Förderanspruch der Stiftung an die alten, umstrittenen Regelungen geknüpft.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird nun klären, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung rückwirkend öffentliche Gelder für 2021 erhält. Das Urteil folgt auf Jahre juristischer Auseinandersetzungen und Änderungen im Stiftungsförderrecht. Unabhängig vom Ausgang bleibt der Fall von den Reformen von 2024 unberührt.

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