Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Bericht

Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Bericht
Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Bericht
Vorspann Am Donnerstagabend (18. Dezember, 20 Uhr) meldete ein Zeuge eine torkelnde Person in der Nähe eines Supermarkts an der Kulturstraße.
Veröffentlichungsdatum 19. Dezember 2025, 13:00 Uhr MEZ
Stichwörter Politik, Allgemeine Nachrichten, Kriminalität und Justiz
Artikeltext Ein 37-jähriger Mann aus Duisburg muss sich nun wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht verantworten, nachdem er am vergangenen Donnerstagabend in Wanheimerort Polizeibeamte angegriffen hatte. Der Vorfall ereignete sich gegen 20 Uhr in der Nähe eines Supermarkts an der Kulturstraße, wo Augenzeugen einen Mann beobachteten, der stark torkelte und sich auffällig verhielt. Als die Beamten einschritten, eskalierte die Situation schnell zu einer handgreiflichen und verbalen Auseinandersetzung.
Auslöser war ein Notruf, der die Polizei auf den Mann aufmerksam machte, der unsicher vor dem Supermarkt stand. Bei Eintreffen der Beamten fanden sie den 37-Jährigen mit geballten Fäusten vor, der sich uneinsichtig zeigte. Als sie seine Personalien überprüfen wollten, brach er zusammen und zog sich dabei leichte Verletzungen zu.
Anschließend wurde der Mann aggressiv, beschimpfte die Beamten und spuckte sie an. Während des Gerangels erlitt auch ein Polizist leichte Verletzungen, setzte seinen Dienst jedoch fort. Schließlich konnten die Beamten seine Papiere sichern und nahmen ihn in Gewahrsam. Ein Richter des Amtsgerichts Duisburg erließ später einen Eilbeschluss, der die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt anordnete. Dem Mann wird nun Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Der Fall wird nun vor dem Amtsgericht Duisburg verhandelt, wo sich der Beschuldigte wegen der Auseinandersetzung verantworten muss. Die Ergebnisse der angeordneten Blutuntersuchung könnten weitere Aufschlüsse über seinen Zustand während des Vorfalls geben. Die Polizei bestätigte, dass der verletzte Beamte nicht dienstunfähig war und seinen Einsatz fortsetzte.

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