Verena Kerth gewinnt Eilantrag gegen unerlaubte Video-Veröffentlichung

Admin User
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Ein Mann im Anzug spricht mit Journalisten, die Mikrofone halten, im Hintergrund sind einige unscharfe Gestalten zu sehen.

Verena Kerth gewinnt Eilantrag gegen unerlaubte Video-Veröffentlichung

Der Anwalt Constantin Martinsdorf hat für die TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erstritten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand heimlich aufgenommenes Videomaterial von Kerth, das später in einer Dokumentation mit Marc Terenzi und Oliver Pocher gezeigt wurde. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung schnellen rechtlichen Handelns zum Schutz persönlicher Rechte.

Der Streit begann, als private Aufnahmen von Verena Kerth ohne ihre Zustimmung in einer Dokumentation verwendet wurden. Martinsdorf, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Bietmann, leitete umgehend Schritte zum Schutz ihrer Privatsphäre ein. Er beantragte beim Landgericht Köln eine Eilentscheidung mit der Begründung, die unberechtigte Nutzung verletze die Persönlichkeitsrechte von Kerth.

Die Verfügung untersagt die weitere unberechtigte Verwendung des Materials. Der Fall Kerth setzt damit einen Präzedenzfall für den Umgang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Medienrecht. Rechtsexperten betonen nun, wie entscheidend sowohl Schnelligkeit als auch sorgfältige Vorbereitung bei der Verteidigung persönlicher Rechte sind.