Gericht kippt 91.800-Euro-Grundsteuer: Garten bleibt steuerfrei – ein Vorarlberger Paar siegt

Gericht kippt 91.800-Euro-Grundsteuer: Garten bleibt steuerfrei – ein Vorarlberger Paar siegt
Grundsteuer für Hausbesitzer: Für das Bauland, der Garten bleibt steuerfrei – Gericht gibt Klägern gegen Finanzamt recht
Ein Paar aus Dornbirn hat vor dem Verwaltungsgericht einen Streit um die Bewertung ihres Grundstücks gewonnen – mit weitreichenden Folgen für die Grundsteuer.
Ein Ehepaar aus Dornbirn in Vorarlberg hat einen juristischen Erfolg gegen das örtliche Finanzamt errungen. Streitpunkt war die Frage, ob ihr 1.020 Quadratmeter großes, als Garten mit Hühnerstall genutztes Grundstück als landwirtschaftliche Fläche oder als baureifes Land besteuert werden muss. Das Verwaltungsgericht Vorarlberg gab den Klägern am 27. November 2025 recht und erklärte die Steuerfestsetzung für rechtswidrig.
Auslöser des Konflikts war die Einstufung des Grundstücks als baureifes Außengebiet durch das Finanzamt. Mit einem Satz von 90 Euro pro Quadratmeter hatte die Behörde einen Grundsteuerbescheid über 91.800 Euro erlassen. Die Eigentümer widersprachen – ihrer Ansicht nach handelte es sich um landwirtschaftliche Fläche, die mit dem üblichen Satz von 5,50 Euro pro Quadratmeter zu bewerten sei.
Das Urteil kippt nun die Steuerfestsetzung in Höhe von 91.800 Euro und hebt die darauf beruhende Grundschuld auf. Künftig zahlen die Hausbesitzer nur noch die Grundsteuer zum landwirtschaftlichen Satz von 5,50 Euro pro Quadratmeter. Zudem verpflichtete das Gericht das Finanzamt, künftige Einsprüche fristgerecht zu bearbeiten.

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