Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025

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Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025

Bundeskartellamt verhängt 2025 deutlich weniger Bußgelder

Teaser: Das Bundeskartellamt hat 2025 deutlich weniger Bußgelder wegen Kartellverstößen verhängt – deutlich weniger als im Vorjahr.

22. Dezember 2025, 06:38 Uhr

Die deutsche Wettbewerbsbehörde, das Bundeskartellamt, hat im Jahr 2025 deutlich weniger Bußgelder verhängt als in den Vorjahren. Die diesjährige Summe von rund 10 Millionen Euro stellt einen starken Rückgang gegenüber den 26 Millionen Euro aus dem Jahr 2024 dar. Der Rückgang setzt einen Trend schwankender Strafzahlungen fort, in dem manche Jahre durch extrem hohe Bußgelder wegen Kartellvergehen geprägt waren.

Die Höhe der Bußgelder des Amtes variierte in den letzten zehn Jahren stark. 2014 wurde mit 1,1 Milliarden Euro ein Rekordwert erreicht, vor allem wegen Preismanipulationen bei Stahlproduzenten im Bereich Blechpreise. Fünf Jahre später, 2019, mussten Unternehmen insgesamt 848 Millionen Euro zahlen, wobei allein 640 Millionen Euro auf einen Fall in derselben Branche entfielen.

Demgegenüber brachen die Bußgelder 2023 auf nur noch 2,8 Millionen Euro ein – bedingt auch durch pandemiebedingte Verzögerungen. In diesem Jahr ging das höchste Einzelbußgeld in Höhe von 6 Millionen Euro an den Audiohersteller Sennheiser, der Händler unter Druck gesetzt hatte, die Ladenpreise zu erhöhen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, verwies auf die Herausforderungen, die strengen rechtlichen Anforderungen in Kartellverfahren zu erfüllen. Er betonte die Notwendigkeit moderner Ermittlungsmethoden, darunter IT-gestützte Analysen, um illegale Absprachen aufzudecken. Die Behörde setzt auf Kronzeugenregelungen und ein anonymes Hinweisgebersystem, das allein 2025 rund 600 Meldungen erhielt. Kartellabsprachen bleiben illegal, da sie den Wettbewerb einschränken und die Verbraucherpreise in die Höhe treiben. Allerdings führen die Zeitpunkte der Abschluss großer Verfahren oft zu starken Schwankungen bei den jährlichen Bußgeldsummen.

Die Bußgelder für 2025 belaufen sich auf insgesamt 10 Millionen Euro – ein Bruchteil der Summen aus den Spitzenjahren. Kein Einzelverfahren überschritt in diesem Jahr die 10-Millionen-Euro-Marke, anders als bei früheren spektakulären Strafen. Die Wettbewerbsbehörde bleibt weiterhin auf Whistleblower und fortschrittliche Analysemethoden angewiesen, um wettbewerbswidriges Verhalten aufzuspüren und zu ahnden.

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