Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft

Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft - Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft
Gerichtsurteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig
Gerichtsurteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig
Gerichtsurteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig
- Dezember 2025, 14:29 Uhr
Eine 32-jährige Frau ist wegen dreifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, nachdem sie im August 2024 auf einem Pendelbus zum Siegen-Stadtfest drei Männer mit einem Klappmesser in den Hals gestochen hatte. Das Urteil wurde am 15. Dezember 2025 rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ihre Revision zurückwies und das erstinstanzliche Urteil bestätigte.
Der Angriff ereignete sich am 30. August 2024, als die Frau mit einem Klappmesser auf ihre Opfer losging. Eine vierte Person, eine Frau im Bus, wurde ebenfalls verletzt, bevor Passanten die Angreiferin überwältigen konnten.
Die Tat spielte sich in einem Shuttlebus ab, der Fahrgäste zum jährlichen Siegen-Stadtfest brachte. Plötzlich zog die Frau ein Klappmesser hervor und stach drei jungen Männern in den Hals. Eine weitere Fahrgästin wurde während des Angriffs verletzt, ehe zwei Umstehende – eine Frau und ein Mann – die Täterin stoppen konnten.
Vor dem Landgericht Siegen im April 2025 argumentierten die Staatsanwälte, die Frau habe mit Vorsatz gehandelt. Sie wurde in drei Fällen wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwar diagnostizierten Gutachter eine mittlere psychische Erkrankung, doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass sie voll schuldfähig war. Psychologische Untersuchungen zeigten, dass die Angreiferin von tiefer Verzweiflung getrieben war und die Tat beging, um auf ihr Leid aufmerksam zu machen. Im Prozess gab sie zu, kurzzeitig daran gedacht zu haben, noch mehr Menschen zu töten – inspiriert von Berichten über die Messerattacke in Solingen. Die Angeklagte legte Berufung ein, doch der BGH bestätigte im Dezember 2025 das ursprüngliche Urteil. Da keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind, ist die lebenslange Freiheitsstrafe nun endgültig.
Der Fall ist damit abgeschlossen: Die Täterin muss die lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes antreten. Die Opfer sowie die verletzte Fahrgästin überlebten den Angriff dank des schnellen Eingreifens von Passanten. Das Urteil bestätigt, dass die Frau ohne Möglichkeit auf weitere Rechtsmittel in Haft bleibt.

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