Gericht stoppt Eurowings wegen täuschender CO₂-Klimaneutralitätswerbung

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Ein großes Passagierflugzeug auf einer Start- und Landebahn.

Richterentscheid: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend - Gericht stoppt Eurowings wegen täuschender CO₂-Klimaneutralitätswerbung

Richterentscheid: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend

Richterentscheid: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend

Richterentscheid: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend

Veröffentlichungsdatum: 5. Dezember 2025, 14:10 Uhr

Schlagwörter: Eurowings, OLG, Düsseldorf, Klima, Klimaschutzmaßnahmen, Oberlandesgericht, EU, Flugverkehr, Zukunft, Luftfahrt, Klima, Verbraucher, Deutschland, Klimawandel, Umweltwissenschaften, Finanzen, Wirtschaft

Artikeltext: Ein deutsches Gericht hat Eurowings wegen irreführender Angaben zu seinem CO2-Kompensationsprogramm verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte fest, dass die Werbung der Fluggesellschaft den falschen Eindruck klimaneutralen Fliegens erweckte. Die Klage war vom Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht worden.

Das Urteil untersagt Eurowings, sein CO2-Kompensationsprogramm so zu bewerben, als seien Flüge vollständig klimaneutral. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Eindruck gewannen, alle schädlichen Emissionen – nicht nur CO2 – würden durch ihre Beiträge ausgeglichen. Dies stehe jedoch im Widerspruch zur tatsächlichen Wirkung des Programms.

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht strengere Maßstäbe für Umweltwerbung in der Luftfahrtbranche. Eurowings muss nun seine Werbung anpassen, um den Eindruck vollständiger Klimaneutralität zu vermeiden. Das Urteil spiegelt zudem eine breitere Initiative gegen täuschende Öko-Werbung in der gesamten Flugindustrie wider.