BGH kippt AGB von 1N Telecom: Verbraucher getäuscht nach Wechsel von der Deutschen Telekom

Admin User
2 Min.
Ein Handy auf der rechten Seite, das einen Mobilbildschirm mit Text oben anzeigt.

BGH kippt AGB von 1N Telecom: Verbraucher getäuscht nach Wechsel von der Deutschen Telekom

Bundesgerichtshof erklärt AGB von 1N Telecom für unwirksam – wenn sie nur per Internetlink in Papierform bereitgestellt werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 1N Telecom unwirksam sind, wenn sie Kunden ausschließlich über einen Internetlink in einer gedruckten Form zugänglich gemacht werden. Diese Entscheidung folgt einem Urteil des Landgerichts Leipzig, das feststellte, dass in einem angeblichen Tarifwechsel mit dem Unternehmen kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande kam. Verbraucher wurden demnach getäuscht und zur Zahlung für ungenutzte Anschlüsse gedrängt – oft nach einem Wechsel von der Deutschen Telekom.

Aggressive Vertriebsmethoden und fragwürdige Forderungsverkäufe

1N Telecom steht seit Langem wegen seiner aggressiven Marketingstrategien in der Kritik. Noch Ende 2024 trieb das Unternehmen strittige Forderungen gegen ehemalige Kunden voran, indem es diese an die neu gegründete Essener Firma TPI Investment verkaufte. Diese Praxis, die im Spätsommer 2024 begann, umfasst unter anderem die Belästigung von Verbrauchern mit unerwünschter Werbung und gefälschten Gewinnspielbenachrichtigungen.

TPI Investment verschickt nun außergerichtliche Vergleichsangebote, in denen 200 Euro gefordert werden – mit der Drohung, andernfalls die ursprüngliche, deutlich höhere Forderung wiederaufzunehmen. Verbraucherschützer verurteilen diese Vorgehensweise als dreist und inakzeptabel, da ihr jede rechtliche Grundlage fehle. Trotz Widerrufs oder Anfechtung der Verträge durch Kunden hatte 1N Telecom zuvor Summen von bis zu 500 Euro eingefordert.

BGH-Urteil unterstreicht Bedeutung transparenter Vertragsbedingungen

Die Entscheidung des BGH betont, wie wichtig klare und leicht zugängliche Geschäftsbedingungen sind. Verbraucher sollten sich vor unaufgeforderten Angeboten hüten und sich stets vollständig über Vertragsdetails informieren, bevor sie unterschreiben. Unterdessen stoßen die aggressiven Methoden von 1N Telecom weiterhin auf scharfe Kritik seitens der Verbraucherschützer.