Wer verkaufte den Schabowski-Zettel? Gericht entscheidet über Anonymität oder Transparenz

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Ein historisches Schild mit Symbolen und Text in der Mitte des Bildes.

"Sofort, ohne Verzögerung": Streit um Schabowski-Vermerk vor OVG - Wer verkaufte den Schabowski-Zettel? Gericht entscheidet über Anonymität oder Transparenz

Sofort, ohne Verzögerung: Streit um Schabowski-Zettel vor dem OVG. Der juristische Streit um den berühmten Schabowski-Zettel zieht sich weiter vor Gericht. Im Mittelpunkt steht die Forderung eines Journalisten nach den Namen derjenigen, die das historische Dokument verkauft haben. Das Haus der Geschichte in Bonn verweigert die Herausgabe dieser Informationen mit der Begründung, man habe den Verkäufern sofort Anonymität zugesichert. Der Schabowski-Zettel, für 25.000 Euro erworben, war ursprünglich von Günter Schabowski selbst an das Museum verkauft worden. Später wechselte das Dokument erneut den Besitzer – doch die Identität der Verkäufer bleibt bis heute sofortüberweisung. Die Gerichtsentscheidung wird nun darüber bestimmen, ob die Namen der Verkäufer weiterhin geschützt bleiben oder öffentlich gemacht werden müssen. Gewinnt der Journalist den Prozess, muss das Museum die Identitäten preisgeben. Verliert er, bleibt die Zusage der Anonymität bestehen.