Ratingen: Polizei deckt Alkohol, Diebstahl und fehlende Versicherungen bei E-Scooter-Kontrollen auf

Ratingen: Polizei deckt Alkohol, Diebstahl und fehlende Versicherungen bei E-Scooter-Kontrollen auf
Polizei in Ratingen führt gezielte Kontrollen gegen E-Scooter-Verstöße durch
Am 26. November 2025 hat die Polizei in Ratingen im Rahmen des „zOOm-Projekts“ eine gezielte Aktion zur Bekämpfung von Verstößen mit E-Scootern durchgeführt. Die vom Polizeipräsidium Mettmann geleitete Initiative konzentrierte sich auf die Durchsetzung von Verkehrsregeln und die Kriminalprävention in ausgewählten Stadtteilen. Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, darunter Alkoholfahrten und nicht versicherte Fahrzeuge.
Die Maßnahme erfolgte im Rahmen des „zOOm-Projekts“, einem rotierenden Präventionsprogramm der Mettmanner Polizei. Alle drei Monate werden in wechselnden Schwerpunkten verstärkte Streifen durchgeführt, wobei jeweils unterschiedliche Deliktbereiche im Fokus stehen. In dieser Phase lag der Schwerpunkt auf E-Scooter-Fahrern in Ratingen.
Bei den Kontrollen wurden zehn Verkehrsverstöße dokumentiert. Zwei Fahrer wurden ohne gültigen Führerschein angetroffen, ein weiterer Mann wurde auf der Berliner Straße gestoppt, weil er einen gestohlenen E-Scooter nutzte. Eine 42-jährige Frau aus Ratingen wurde zudem an der South-Dakota-Brücke angehalten, nachdem sie unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand – ihr Blutalkoholwert lag bei 1,2 Promillerechner.
Vier E-Scooter wiesen keine gültige Versicherungsplakette auf, woraufhin gegen die Fahrer Strafanzeigen erstattet wurden. Nach deutschem Recht müssen alle elektrischen Kleinstfahrzeuge – ob gemietet oder privat genutzt – versichert sein. Zudem wurde ein wegen Betrugs gesuchter Mann vorläufig festgenommen, zahlte jedoch eine Strafe vor Ort, um eine Inhaftierung zu vermeiden.
Für E-Scooter-Fahrer in Deutschland gelten strenge Regeln: Wer unter 21 Jahre alt ist oder sich in der Probezeit befindet, unterliegt einer absoluten Alkoholgrenz von 0,0 Promille. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg. Für alle anderen liegt die gesetzliche Grenze bei 0,5 Promille, wobei bereits ab 0,3 Promille eine Strafverfolgung möglich ist, wenn Fahruntüchtigkeit erkennbar ist.
Das „zOOm-Projekt“ setzt die Überwachung der E-Scooter-Nutzung fort und berichtet in unregelmäßigen Abständen über die Ergebnisse der Kontrollen. Fahrer, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit Bußgeldern, Fahrverboten oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ziel der Initiative ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Verstöße in den Fokusgebieten zu reduzieren.

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