Häusliche Gewalt in Bonn erreicht besorgniserregenden Höchststand – 28 % mehr Opfer seit 2020

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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer h├Ąlt Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Tafel, einer Fahne und einem Tisch in der N├Ąhe und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

Häusliche Gewalt in Bonn erreicht besorgniserregenden Höchststand – 28 % mehr Opfer seit 2020

Bonn verzeichnet dramatischen Anstieg häuslicher Gewalt – 28 Prozent mehr Betroffene seit 2020

In Bonn hat die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt besorgniserregend zugenommen: 2024 wurden 1.441 Betroffene registriert – ein Anstieg um 28 Prozent im Vergleich zu 2020. Angesichts dieses alarmierenden Trends verstärken die lokalen Behörden nun die Unterstützungsangebote und die polizeilichen Maßnahmen.

Zwei Drittel der Opfer sind Frauen. Stephanie Berger, Wachkommandantin im Polizeirevier Bonn-Duisdorf, rät Betroffenen, sich zunächst an einen sicheren Ort zu begeben, um dort in Ruhe über die nächsten Schritte nachzudenken. Glücklicherweise stehen Opfern in Bonn Hilfsprogramme wie 'Frauen helfen Frauen' zur Verfügung. Auf Wunsch leiten die Behörden die Kontaktdaten der Betroffenen an diese Beratungsstellen weiter.

Einsätze bei häuslicher Gewalt zählen selbst für erfahrene Beamte zu den schwierigsten. Das bestätigt auch Frank Hoever, der Bonner Polizeichef. Die meisten Meldungen stammen nicht von den Opfern selbst, sondern von Nachbarn – ein Zeichen dafür, wie wichtig Sensibilisierung und Gemeinschaftsunterstützung sind. Um die Sicherheit zu gewährleisten, rückt die Bonner Polizei bei solchen Einsätzen stets mit zwei Streifenwagen aus. Zudem können die Beamten ein vorläufiges Näherungsverbot verhängen und den Täter oder die Täterin verpflichten, für bis zu zehn Tage die Wohnungsschlüssel abzugeben.

Der anhaltende Anstieg der Opferzahlen in Bonn unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf: Es braucht nachhaltige Unterstützung und bessere Präventionsstrategien. Die Behörden betonen, dass sie weiterhin alles daransetzen werden, Betroffene zu schützen und ihnen den Zugang zu lebenswichtigen Hilfsangeboten zu sichern.