Grundsteuer-Urteil aus Gelsenkirchen löst politische Debatte in NRW aus

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Grundsteuer-Urteil aus Gelsenkirchen löst politische Debatte in NRW aus

Richterliche Entscheidung zum Grundsteuerzuschlag löst Wirbel aus - CDU ruft zur Besonnenheit auf

Solingen - Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Zuschläge für die Grundsteuer auf nichtwohnungseigene Gebäude innerhalb ihrer jeweiligen Kommunen verletzen das verfassungsmäßige Steuergerechtigkeitsprinzip. Folglich sind alle auf diesen Sätzen beruhenden Grundsteuerfestsetzungen unwirksam. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied dies am 4. Dezember 2025. Diese Nachricht hat in 'politischer Solingen' für Aufsehen gesorgt.

Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU mahnt zur Ruhe

Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Berechnung der Grundsteuer auf nichtwohnliche Grundstücke verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle auf dieser Grundlage ergangenen Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht sorgt in der Solinger Politik für Wirbel.

Ein aktuelles Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen hat eine politische Debatte über die Grundsteuerpolitik entfacht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte am 4. Dezember 2025 höhere Steuersätze für gewerbliche Immobilien für rechtswidrig. Die Entscheidung stellt lokale Parteien und Verantwortliche vor die Frage, wie es nun weitergeht.

Das Gericht befand, dass Städte wie Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen unangemessen hohe Steuersätze für nichtwohnliche Grundstücke festgesetzt hätten. Laut Urteil verstoßen diese Bewertungen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Besonders betroffen von dem Spruch sind Akteure der kommunalen Steuer- und Bodenpolitik, darunter CDU, SPD, Grüne und FDP.

Die CDU-Finanzexperten Carsten Becker und Dirk Errestink rufen zu besonnener Reaktion auf das Urteil auf. Errestink, finanzpolitischer Sprecher der Partei, wies darauf hin, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei. Es bestehe weiterhin die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Berufung einzulegen.

Die FDP begrüßt das Urteil und argumentiert, es bringe dringend benötigte Klarheit in die Diskussion über differenzierte Steuersätze. Die CDU hingegen betont zwar ihre Haltung, die Belastungen für Bürger zu verringern, zeigt sich aber offen für Gespräche über künftige Anpassungen der Bewertungsgrundlagen. Mit Änderungen der Grundsteuer-Satzungen ist jedoch frühestens 2027 zu rechnen.

Die Entscheidung hat bei politischen Gruppen in Solingen und darüber hinaus für Verunsicherung gesorgt. Da vorerst keine Änderungen vor 2027 geplant sind, rückt nun der mögliche Berufungsprozess und eine weitere rechtliche Prüfung in den Fokus. Das Ergebnis wird maßgeblich beeinflussen, wie Städte in Nordrhein-Westfalen die Grundsteuer in den kommenden Jahren gestalten.