Gericht stoppt überhöhte Gewerbesteuern in vier Ruhrgebietsstädten

Gericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Gericht stoppt überhöhte Gewerbesteuern in vier Ruhrgebietsstädten
Ein Gericht in Gelsenkirchen hat gegen vier Städte entschieden, weil diese unzulässig hohe Grundsteuersätze für nichtwohnliche Grundstücke in Gelsenkirchen festgesetzt hatten. Das Urteil besagt, dass Kommunen von Gewerbe- und Industriegrundstückseigentümern in Gelsenkirchen nicht höhere Abgaben verlangen dürfen als von Eigentümern von Wohnimmobilien. Betroffen von den Entscheidungen sind Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen – Revisionen sind jedoch noch möglich.
Das Gericht stellte fest, dass die Städte die Bewertungsmaßstäbe für gewerbliche Flächen in Gelsenkirchen rechtswidrig angehoben hatten. Diese Erhöhungen wurden als Versuch gewertet, die geringeren Steuern auf Wohngrundstücke in Gelsenkirchen auszugleichen. Nach Auffassung der Richter verstieß dieses Vorgehen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit.
Die Urteile zwingen die vier Städte nun dazu, ihre Grundsteuerbescheide in Gelsenkirchen zu überarbeiten. Unrechtmäßig festgesetzte Bescheide müssen unter faireren Bedingungen neu berechnet werden. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Art und Weise haben, wie Kommunen künftig Steuersätze für verschiedene Grundstücksarten in Gelsenkirchen festlegen.

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