Gericht kippt Einbürgerung: Ohne Pass kein deutscher Pass möglich

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Nahaufnahme einer Identitätskarte mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Richterentscheid: In der Regel muss Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Gericht kippt Einbürgerung: Ohne Pass kein deutscher Pass möglich

Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Teaser: Urteil: Identitätsnachweis meist Pflicht für Einbürgerung in Deutschland

Vorspann: Urteil: Identitätsnachweis in der Regel erforderlich für deutsche Staatsbürgerschaft

Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Schlagwörter: Einbürgerung, Verwaltungsgericht, Düsseldorf, Identitätsnachweis, Deutschland, Mettmann, Urteil, Passpflicht, Politik, Recht und Gesetzgebung, Allgemeine Nachrichten

Artikeltext: Ein 1994 in Syrien geborener Mann ist mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gescheitert, nachdem ein Gericht entschied, dass er einen Pass vorlegen muss, um seine Identität nachzuweisen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob damit ein Urteil einer Vorinstanz auf und schuf klarere Regeln für Einbürgerungsanträge.

Der Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt und über eine Niederlassungserlaubnis verfügt, hatte in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) die Einbürgerung beantragt. Die örtlichen Behörden lehnten seinen Antrag ab, weil er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen.

Mit dem Urteil muss der Syrer nun entweder einen Pass beschaffen oder nachweisen, dass dies unmöglich ist, bevor er einen neuen Einbürgerungsantrag stellen kann. Der Fall setzt einen Präzedenzfall für künftige Einbürgerungsverfahren und unterstreicht die zentrale Rolle von Pässen in diesem Prozess.