Gericht bestätigt Schulpflicht: Hausunterricht scheitert vor dem Gesetz

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Eine belebte Straßenszene mit vielen Menschen, darunter Schulmädchen in Uniformen mit Jacken, einige mit einem Schild, andere mit Helmen auf dem Fahrrad, sowie ein Tor, eine Umzäunung, Gebäude und Bäume im Hintergrund.

Eltern bestehen auf Homeschooling: Gericht verwirft Klage gegen Schulpflicht - Gericht bestätigt Schulpflicht: Hausunterricht scheitert vor dem Gesetz

Ein Familie aus Münster hat den Rechtsstreit um die Schulpflicht für ihre Kinder verloren. Das Verwaltungsgericht entschied, dass Eltern schulpflichtige Kinder an einer anerkannten Bildungseinrichtung anmelden müssen – selbst wenn sie aus religiösen Gründen auf Hausunterricht setzen. Das Urteil bestätigt die geltenden Bildungsgesetze in Deutschland.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Familie, die ihre Kinder bei einem Hausunterrichtsverband angemeldet hatte, statt sie an einer staatlich anerkannten Schule einzuschulen. Das Gericht stellte fest, dass der Verband rechtlich nicht als Schule gilt, da er keinen regulären Unterricht anbietet.

Laut Urteil schreibt das deutsche Recht vor, dass Kinder eine Schule besuchen müssen – unabhängig davon, ob ihre Bildung auf anderem Wege sichergestellt ist. Die Familie argumentierte, dass Lernen und Erziehung ihrer Kinder durch alternative Methoden gewährleistet seien. Das Gericht wies diesen Einwand jedoch zurück und betonte, dass die Anmeldung bei einer Hausunterrichtsgruppe die gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt. Die Entscheidung folgt einer klaren Rechtsstruktur in Deutschland: In Zivilsachen kann bis zum Bundesgerichtshof (BGH) Berufung eingelegt werden, der nach Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht die höchste Instanz darstellt. In diesem Fall bestätigte das Verwaltungsgericht Münster die Schulanmeldungspflicht ohne weitere Berufungsmöglichkeit.

Das Urteil unterstreicht, dass Hausunterrichtsverbände die formale Schulanmeldung nach deutschem Recht nicht ersetzen. Eltern müssen die Schulpflicht einhalten – auch bei religiösen oder pädagogischen Begründungen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten um die allgemeine Schulpflicht.

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