Fehleinsätze im Rettungsdienst: NRW-Städte fordern dringend bundesweite Kostenlösung

"Falschalarme" in der Notrufzentrale - Müssen Bürger die Kosten tragen? - Fehleinsätze im Rettungsdienst: NRW-Städte fordern dringend bundesweite Kostenlösung
Städtetag NRW fordert Lösung für steigende Kosten durch Fehleinsätze im Rettungsdienst
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen (NRW) hat dringenden Handlungsbedarf angemahnt, um das wachsende Problem der Fehleinsätze im Rettungsdienst zu bewältigen. Derzeit sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, die Kosten für nicht medizinisch notwendige Einsätze zu übernehmen – die finanzielle Last bleibt somit bei den Kommunen. Schätzungsweise jeder fünfte Rettungseinsatz in der Region entpuppt sich als Fehlalarm, bei dem keine Patiententransporte ins Krankenhaus erfolgen.
Der Städtetag NRW fordert die Bundesregierung auf, eine Regelungslücke im Sozialgesetzbuch zu schließen, um sicherzustellen, dass die Kosten für Vor-Ort-Behandlungen abgerechnet werden können. Der Verband warnt: Ohne eine Lösung könnten Kommunen gezwungen sein, Bürgern Rechnungen für bestimmte Rettungseinsätze zu stellen – mit der Gefahr, dass Menschen im Ernstfall zögern, die 112 zu wählen.
Das NRW-Gesundheitsministerium prüft mögliche Kompromisslösungen, sieht sich jedoch durch fehlende landesweite Daten zu Fehlalarmen behindert. Aktuell gebe es keine rechtliche Grundlage, um die Kosten für solche Einsätze künftig zu übernehmen, heißt es aus dem Ministerium. Stattdessen könnten die Verursacher – etwa Privatpersonen oder Institutionen, die Fehlalarme auslösen – zur Kasse gebeten oder regulatorische Maßnahmen zur Kostenteilung eingeführt werden.
Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (Bochum) und Vorsitzender des Städtetags NRW warnt vor den Folgen: Wenn die Kommunen die Kosten tragen müssten, drohten jährliche Belastungen von mindestens 250 Millionen Euro. Da die Finanzierung des Rettungsdienstes Sache der Kommunen und nicht des Landes ist, brauche es dringend eine Lösung, um die Haushalte der Städte und Gemeinden zu entlasten – und die Handlungsfähigkeit der Rettungskräfte langfristig zu sichern.

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