Essen registriert 281 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz

Essen registriert 281 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Seit dem 1. November ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung – auch als steuer id-Gesetz bekannt – Einwohner:innen, ihren rechtlichen Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung zu ändern. In Essen haben bereits 281 Personen ihre Daten beim örtlichen Standesamt aktualisiert. Die neuen Regelungen erlauben es zudem, zwischen den Optionen weiblich, männlich, divers oder gar keinem Geschlechtseintrag zu wählen.
Der Prozess beginnt mit der Anmeldung der Absicht beim Standesamt. Antragstellende müssen anschließend eine dreimonatige Wartefrist einhalten, bevor sie ihre formelle Erklärung abgeben können. Nach der Genehmigung bescheinigt eine Standesbeamtin oder ein Standesbeamter die Änderung, und der neue Geschlechtseintrag wird eingetragen.
Das steuer id-Gesetz hat die Aktualisierung des Geschlechtseintrags vereinfacht und bisherige Hürden abgeschafft. Das Essener Standesamt bearbeitet weiterhin Anträge – bisher wurden 281 Änderungen vorgenommen. Das Gesetz sorgt für ein klares, strukturiertes Verfahren, begrenzt jedoch wiederholte Änderungen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten.

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