Deutschlands Datenschutzlandschaft steht vor einem grundlegenden Wandel

Deutschlands Datenschutzlandschaft steht vor einem grundlegenden Wandel
Deutschlands Datenschutzlandschaft steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übernimmt künftig die federführende Aufsicht über die Datenschutzeinhaltung im Privatsektor, während die Bundesnetzagentur (BNetzA) erweiterte Befugnisse erhält. Gleichzeitig bleibt das Datengesetz-Umsetzungsgesetz weiterhin in Arbeit. Der BfDI behält die Zuständigkeit für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wendet das bestehende Bußgeldsystem an. Das bedeutet: Bei leichten Vergehen drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro, bei schweren Verstößen großer Unternehmen können bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden. Mit dem bevorstehenden Datengesetz (Data Act) übernimmt der BfDI die Datenschutzaufsicht für private Unternehmen – eine Aufgabe, die bisher bei den Landesdatenschutzbehörden lag. Künftig arbeitet der BfDI mit branchenspezifischen Aufsichtsbehörden zusammen, um eine umfassende Kontrolle zu gewährleisten. Die BNetzagentur wiederum wird zur zentralen Anlaufstelle für die Einhaltung des Datengesetzes und erhält weitreichende Kompetenzen: Sie kann Schlichtungsstellen genehmigen, Verpflichtungen nach Artikel 38 des Datengesetzes durchsetzen, als Ermittlungsbehörde agieren und Bußgeldverfahren einleiten. Trotz dieser Entwicklungen steht die Verabschiedung des Datengesetz-Umsetzungsgesetzes noch aus. Stand 29. Oktober 2025 liegt weder ein beschlossener Entwurf noch ein Anwendungs- und Vollzugsgesetz zum Bundesdatengesetz vor, das von einer Regierungspartei öffentlich unterstützt würde. Mit den neuen Rollen von BfDI und BNetzagentur steht Deutschland vor einem grundlegenden Wandel im Datenschutz. Das gestufte Bußgeldsystem schafft klare Rahmenbedingungen für Sanktionen bei Verstößen. Doch die vollständige Umsetzung dieser Reformen hängt von der finalen Verabschiedung des Datengesetz-Umsetzungsgesetzes ab.

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