Bundesverfassungsgericht stoppt Polizeigewerkschaft: Klage gegen Kontrollbehörde gescheitert

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Ein weißer Polizeiwagen parkt vor einer befahrenen Straße mit fahrenden Fahrzeugen, umgeben von Gras und Bäumen in einer ländlichen Gegend.

Polizei-Gewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Bundesverfassungsgericht stoppt Polizeigewerkschaft: Klage gegen Kontrollbehörde gescheitert

Gericht verweist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück

Gericht verweist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück

Gericht verweist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück

  1. Dezember 2025, 11:22 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen ein neues Gesetz zur Polizeikontrolle abgewiesen. Mit dem Urteil scheitert der Versuch der Gewerkschaft, die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle zu blockieren, die im März 2025 vom Landtag beschlossen worden war.

Streitpunkt war das Gesetz zur Schaffung der Unabhängigen Beschwerdestelle für die Polizei (UBP), einer eigenständigen Behörde, die das Verhalten der Polizei in NRW überwachen soll. Die Gewerkschaft argumentierte, die Regelung erlaube es dem neuen Beauftragten unrechtmäßig, Ermittlungen gegen Beamte entweder nach Abschluss von Strafverfahren oder parallel dazu einzuleiten.

Mit der Entscheidung des Gerichts bleibt die unabhängige Kontrollinstanz weiterhin im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen aktiv. Das Urteil bestätigt, dass die Gewerkschaft das Gesetz nicht erneut anfechten kann – die Ermittlungsbefugnisse der UBP bleiben damit unangetastet. Die Polizeireform der Landesregierung bleibt ohne weitere rechtliche Hindernisse in Kraft.