02 April 2026, 16:09

Zwei Lebensmittel wegen fehlender Allergenkennzeichnung zurückgerufen

Ein Bund Sellerie auf einem Tisch mit zwei Personen rechts daneben, Hintergrund leicht unscharf.

Zwei Lebensmittel wegen fehlender Allergenkennzeichnung zurückgerufen

In Deutschland wurden zwei Lebensmittel wegen fehlender Allergenkennzeichnung zurückgerufen. Betroffen ist zunächst eine Charge der "PommSo Pommessoße" der Firma Erhardt GmbH & Co. KG, auf deren Etikett Sellerie nicht deklariert wurde. Zudem waren bereits im vergangenen Jahr die Nattokinase-Kapseln eines Herstellers vom Markt genommen worden, weil der Hinweis auf Soja-Inhalte fehlte.

Beim aktuellen Rückruf handelt es sich um die "Pommessoße" von Erhardt mit der Chargennummer 01 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.05.2026. Das Produkt wurde in Baden-Württemberg, im Saarland und in Rheinland-Pfalz vertrieben. Da Sellerie – ein bekanntes Allergen – nicht auf der Verpackung angegeben war, besteht für betroffene Verbraucher ein gesundheitliches Risiko.

Sellerie-Allergien sind in Nordeuropa relativ verbreitet und betreffen etwa vier bis fünf von 1.000 Menschen. Die Reaktionen reichen von leichten Symptomen wie Juckreiz und Halsschwellungen bis hin zu schweren Fällen mit anaphylaktischem Schock. Allergikern wird dringend geraten, die betroffene Soße nicht zu verzehren.

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Bereits im vergangenen Jahr hatte die allcura Naturheilmittel GmbH ihre Nattokinase-Kapseln (120 Kapseln, Artikelnummer 40980, PZN 19341577) zurückgerufen, weil auf dem Etikett der Hinweis auf Soja – ein weiteres wichtiges Allergen – fehlte. In diesem Zeitraum gab es keine weiteren Rückrufe wegen unvollständiger Allergenangaben.

Beide Fälle unterstreichen die Bedeutung einer korrekten Allergenkennzeichnung. Die betroffene Soßen-Charge bleibt in den drei genannten Bundesländern vom Verkauf ausgeschlossen. Verbraucher mit Allergien werden aufgefordert, die Produktetiketten zu prüfen und die zurückgerufenen Artikel zu meiden.

Quelle