Volljährig mit Behinderung: Was sich mit 18 Jahren ändert
Veranstaltung: „Mit 18 Jahre alt – und mit Behinderung“
Am Dienstag, dem 29. August, findet um 17:00 Uhr in der Stadtbibliothek Solingen eine Veranstaltung unter dem Titel „Mit 18 Jahre alt – und mit Behinderung“ statt. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten rechtlichen und praktischen Veränderungen, mit denen junge Menschen mit Behinderung konfrontiert sind, wenn sie volljährig werden. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mit dem 18. Geburtstag beginnt die volle gesetzliche Mündigkeit. Das bedeutet: Betroffene dürfen Verträge abschließen, einen Führerschein beantragen oder heiraten – gleichzeitig übernehmen sie aber auch die volle Verantwortung für ihr Handeln.
Bei der Veranstaltung kommen Fachleute zu Wort, darunter Cornelia Otto, Leiterin des Amts für Betreuungswesen der Stadt Solingen, sowie Monika Wolter und Marco Roth von der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe) Solingen. In den Gesprächen geht es darum, wie sich diese Veränderungen auf den Alltag von Menschen mit Behinderung auswirken.
Bei Fragen oder Unterstützung steht Aldona Gonzalez Thimm, die Behindertenbeauftragte der Stadt, zur Verfügung. Sie ist per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 0212 / 290-5281 erreichbar. Die Veranstaltung bietet verständliche Informationen zu Rechten und Pflichten ab dem 18. Lebensjahr.






