Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen fließen – doch viele Opfer gehen leer aus
Miriam WeberSparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen fließen – doch viele Opfer gehen leer aus
Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten Entschädigungen über Hausratversicherungen
Die Geschädigten des spektakulären Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten nun erste Entschädigungszahlungen über ihre Hausratversicherungen. Bei dem Raubüberfall Ende Dezember waren fast alle 3.250 Schließfächer der Filiale aufgebrochen worden. Die Diebe erbeuteten Wertgegenstände, deren Gesamtwert sich Schätzungen zufolge auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen könnte.
Die ersten Auszahlungen sind mittlerweile bei betroffenen Kunden eingegangen – im Durchschnitt erhalten die Opfer jeweils etwas mehr als 22.000 Euro. Viele haben jedoch Schwierigkeiten, ihre Verluste geltend zu machen, da ihre Hausratversicherungen oft keine Zusatzdeckung für Schließfachinhalte vorsehen. Die Sparkasse selbst bietet lediglich eine zusätzliche Absicherung von rund 10.300 Euro pro Fach an, sodass einige Geschädigte nur unzureichend entschädigt werden.
Mittlerweile unterstützen Anwälte betroffene Kunden bei der Durchsetzung höherer Entschädigungssummen. Die Rechtsanwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erreichten für einen Mandanten eine Zahlung von etwa 20.000 Euro, während Anwalt Daniel Kuhlmann für elf Klienten bereits rund 250.000 Euro erstritten hat. Entscheidend für den Erfolg war in diesen Fällen eine lückenlose Dokumentation der eingelagerten Wertsachen.
Unterdessen wurden am Landgericht Essen zwei Klagen gegen die Sparkasse eingereicht. Die Betroffenen hoffen so, über die Versicherungsleistungen hinaus weitere Entschädigungen zu erwirken.
Der Einbruch zählt zu den größten der jüngeren Geschichte; die Ermittlungen dauern noch an. Während einige Opfer bereits Entschädigungen erhalten haben, kämpfen andere weiterhin um ihre Ansprüche – auch auf juristischem Weg. Die anstehenden Prozesse könnten klären, ob weitere Zahlungen für die Geschädigten möglich sein werden.






