NRW-Ministerin will Städte im Kampf gegen verfallene Problemimmobilien stärken
Miriam WeberNRW-Ministerin will Städte im Kampf gegen verfallene Problemimmobilien stärken
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach fordert schärfere Befugnisse für Städte im Kampf gegen "Problemimmobilien"
Die nordrhein-westfälische Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, hat mehr Kompetenzen für Kommunen gefordert, um gegen sogenannte Problemimmobilien vorzugehen. Wie sie kürzlich betonte, erschweren die aktuellen Gesetze es Städten und Gemeinden oft, schnell gegen verfallene oder gefährliche Gebäude vorzugehen. Komplizierte Eigentumsverhältnisse und rechtliche Hürden lähmen die Handlungsfähigkeit der Behörden teilweise seit Jahrzehnten.
Ein besonders eklatantes Beispiel ist das ehemalige Tatortgebäude der Gladbecker Geiselnahme. Die Stadt benötigte 30 Jahre, um das 1988 in die Kriminalgeschichte eingegangene Wohnhaus zu erwerben und abzureißen. Zähe Rechtsstreitigkeiten wegen zersplitterten Eigentums verzögerten den Prozess – ein Beleg dafür, wie Eigentumsrechte oft über kommunale Interessen gestellt werden.
Scharrenbach verwies auf einen weiteren Fall: den "Weißen Riesen" in Duisburg, ein Hochhaus mit einzeln verkauften Wohneinheiten. Diese Eigentumsaufteilung verhindert, dass die Stadt entschlossen eingreifen kann – selbst wenn das Gebäude verkommt oder zur Sicherheitsgefahr wird. Das aktuelle Wohneigentumsrecht schließt ein kommunales Vorkaufsrecht aus, was die Gemeinden handlungsunfähig macht.
Die Ministerin hat die Bundesregierung nun aufgefordert, die Regelungen zu reformieren. Sie schlägt die Einführung eines kommunalen Vorkaufsrechts vor, das Städten ermöglicht, Problemimmobilien zu erwerben, bevor sie weiter verfallen. Ohne Änderungen, warnte sie, würden diejenigen, die das System ausnutzen, weiterhin von der Untätigkeit profitieren.
Der Vorstoß kommt zu einer Zeit, in der Städte zunehmend mit verwahrlosten oder schlecht verwalteten Immobilien kämpfen. Scharrenbachs Vorschlag zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und den Kommunen mehr Handlungsspielraum zu verschaffen. Falls umgesetzt, könnten die Änderungen Eingriffe in Fällen wie Gladbeck oder Duisburg beschleunigen – wo Verzögerungen seit Jahrzehnten anhalten.






