20 March 2026, 22:07

Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln

Plakat mit Text über Preisunterschiede von Big Pharma, begleitet von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Betrugsfall in Höhe von drei Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, über einen Zeitraum von zwei Jahren unnötige medizinische Produkte abgerechnet und damit die Krankenkassen betrogen zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen gefälschte Rezepte für einen teuren Wundverband.

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Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 reichte das Unternehmen der Krankenschwester Abrechnungen für das SymbioInfekt TheraKit ein – einen Wundverband, der pro Packung rund 3.400 Euro kostet. Die Kassen wurden für diese Produkte in Rechnung gestellt, obwohl sie medizinisch nicht gerechtfertigt waren. Der Apotheker soll den Großhandelspreis einbehalten haben, nachdem er eine Provision von zehn Prozent abgezogen hatte.

Die Anklage geht davon aus, dass die beiden gemeinsam handelten und in 30 Einzelfällen gewerbsmäßigen Betrug begingen. Durch die Machenschaften entstanden unrechtmäßige Erstattungen in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Der Apotheker bestreitet seine Beteiligung und erklärte in seiner Aussage, er habe angenommen, die Produkte seien günstiger und dass Wundversorger keine direkten Abrechnungen mit den Kassen vornehmen dürften.

Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker den gesamten Betrag zurückerstatten. Rund 900.000 Euro wurden bereits zurückgezahlt, zudem wurden monatliche Raten von 10.000 Euro angeordnet. Eine weitere Rückforderung vom Geschäftspartner der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da das Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.

Der Prozess geht weiter, während die Staatsanwaltschaft nachweist, dass eine gemeinsame kriminelle Absicht vorlag. Bisher wurden keine Änderungen der deutschen Gesundheitsvorschriften oder Abrechnungspraktiken der Krankenkassen als Folge des Falls bekannt. Das Urteil wird entscheiden, ob die verbleibenden 2,1 Millionen Euro in voller Höhe zurückbezahlt werden müssen.

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