25 March 2026, 16:11

Bochumer wegen Missbrauchs einer 14-Jährigen zu Haft verurteilt – doch Vergewaltigung verneint

Eine historische Illustration eines Prozessdokuments, das ein Blatt Papier mit Porträts, Vorhängen und Text zeigt, der sich auf einen Vergewaltigungsprozess gegen Sarah Woodcock und Elizabeth Griffinburg bezieht.

Bochumer wegen Missbrauchs einer 14-Jährigen zu Haft verurteilt – doch Vergewaltigung verneint

Ein 35-jähriger Mann aus Bochum ist wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Mädchen mit Förderbedarf zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht urteilte, dass der Missbrauch, der während einer dreistündigen Autofahrt zu seiner Wohnung stattfand, rechtlich nicht als Vergewaltigung gewertet werden könne, da das Opfer die Penetration nicht ausdrücklich abgelehnt habe.

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Der Angeklagte hatte das Opfer vor der Tat in einem Online-Chat kennengelernt. Während der Fahrt zu seiner Wohnung setzte er sie sadomasochistischen Praktiken und Schlägen aus. Das Gericht bezeichnete sein Vorgehen als "besonders erniedrigend" und wies seine Beteuerungen, Reue zu empfinden, zurück.

Das Opfer, das unter Entwicklungsverzögerungen leidet, leidete seitdem unter Panikattacken und kann nicht mehr zur Schule gehen. Trotz ihres Alters und ihres Zustands kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Angeklagte davon ausgehen durfte, sie habe den Handlungen zugestimmt.

Nach einer Reform im Jahr 2016 unterscheidet das deutsche Recht zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung anhand der Einwilligung und nicht anhand von körperlichem Widerstand. Im vorliegenden Fall führte das Fehlen eines expliziten "Nein" jedoch nur zu einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann daher noch angefochten werden.

Der Fall wirft erneut die anhaltende Debatte über Einwilligung und den Schutz von Minderjährigen im deutschen Recht auf. Die langfristigen Traumata des Opfers und ihre Unfähigkeit, zur Schule zurückzukehren, unterstreichen die Schwere des Vergehens. Rechtswissenschaftler setzen sich weiterhin mit der Frage auseinander, wie Verjährungsfristen und die Definition von Einwilligung in solchen Straftaten anzuwenden sind.

Quelle