BGH-Urteil stärkt Hofnachfolger: Pflichtteil gefährdet Erbe nicht
BGH-Urteil stärkt Hofnachfolger: Pflichtteil gefährdet Erbe nicht
Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Entscheidung einer Vorinstanz aufgehoben und das Erbrecht eines Landwirts auf den elterlichen Hof bestätigt. Im Mittelpunkt des Falls stand Ferdinand Zierer, der zunächst einen Pflichtteilsanspruch am Nachlass seiner Eltern in bar geltend gemacht hatte. Kritiker argumentierten, dieser Schritt solle ihn daran hindern, später seinen Status als Hofnachfolger zu beanspruchen – doch das höchste deutsche Gericht widersprach dieser Auffassung.
Der Streit begann, als Zierer, der als Hofnachfolger vorgesehen war, zunächst seinen Pflichtteil in bar einforderte. Das Landwirtschaftsgericht urteilte, dass er dadurch seinen Anspruch auf die Hofnachfolge verwirkt habe. Nach Ansicht des Gerichts stellte sein früheres Vorgehen einen Verzicht auf das Erbe im Sinne des Höferechts dar.
Der BGH lehnte diese Auslegung ab. Er fand keine rechtliche Grundlage für die Annahme, Zierer habe sein unverzichtbares Recht auf die Hofnachfolge verwirkt. Die Richter betonten, dass die Geltendmachung eines Pflichtteils in bar nicht automatisch bedeute, er habe auf seinen Status als Hofnachfolger verzichtet. Das Gericht wies auch das Argument zurück, Zierers Verhalten sei missbräuchlich oder widersprüchlich gewesen. Es gebe keine Beweise dafür, dass er andere Erben in die Irre geführt habe, indem er den Eindruck erweckte, er werde seine Ansprüche nicht geltend machen. Nach dem Höferecht (Höfeordnung) hebe sein früherer Anspruch auf eine Barzahlung nicht seine Berechtigung auf den Hof selbst auf. Erben nicht-landwirtschaftlicher Vermögenswerte wurden gewarnt, nicht vorschnell davon auszugehen, dass Ansprüche aus dem Höferecht ausgeschlossen seien. Das Urteil klärte, dass frühere Schritte wie die Beantragung eines Pflichtteils den rechtlichen Status als Hofnachfolger nicht aufheben.
Mit der Entscheidung des BGH wurde Zierers Position als rechtmäßiger Hofnachfolger wiederhergestellt. Der Fall, der unter dem Aktenzeichen V ZR 133/21 verzeichnet ist, schafft einen Präzedenzfall für künftige Streitigkeiten über die Hofnachfolge und konkurrierende Erbansprüche.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt den rechtlichen Schutz von Hofnachfolgern nach deutschem Recht. Ferdinand Zierers Erfolg bedeutet, dass sein früherer Anspruch auf einen Pflichtteil in bar ihn nicht daran hindert, den Hof zu erben. Die Entscheidung macht zudem deutlich, dass andere Erben nicht davon ausgehen dürfen, dass Höferechte aufgrund früherer finanzieller Forderungen verwirkt seien.
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