109 Dezibel: Polizei beschlagnahmt manipuliertes Hochleistungsauto in Witten
Anton Günther109 Dezibel: Polizei beschlagnahmt manipuliertes Hochleistungsauto in Witten
Die Polizei in Witten hat ein Hochleistungsfahrzeug beschlagnahmt, nachdem es mit extrem hohen Lärmwerten aufgefallen war. Das Auto, das in einer Halteverbotszone auf der Holbeinstraße abgestellt war, erreichte bei einer Messung 109 Dezibel – deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 82 dB. Die Behörden vermuten, dass die Motorsoftware illegal manipuliert wurde, um die Leistung zu steigern.
Der Besitzer des Fahrzeugs gab an, der extreme Lärm stamme vom Biturbo-Motor. Die Beamten stellten jedoch fest, dass das Auto nicht nur in einem absoluten Halteverbot parkte und so andere Verkehrsteilnehmer behinderte, sondern auch Anzeichen für eine Manipulation der Motorsteuerung aufwies – vermutlich durch optimierte Software.
Das Fahrzeug wurde umgehend sichergestellt, und dem Halter drohen nun verwaltungsrechtliche Konsequenzen. Im Mittelpunkt des Falls steht die Ungültigkeit der Hauptuntersuchung (HU) aufgrund der nicht genehmigten Veränderungen. Aktuell gibt es keine jüngeren Änderungen im deutschen Lärmschutzrecht, die speziell Hochleistungsfahrzeuge betreffen, da die bestehenden Vorschriften allgemeine Grenzwerte vorgeben – etwa 55 Dezibel am Tag und 40 Dezibel nachts in Wohngebieten.
Die Beschlagnahmung erfolgte im Rahmen der üblichen Durchsetzung der geltenden Lärm- und Verkehrssicherheitsvorschriften. Das Verfahren gegen den Besitzer wird nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geführt, ohne dass sich Hinweise auf eine grundsätzliche Neuausrichtung der Politik für solche Fahrzeuge ergeben. Bußgelder und Strafen bleiben an die allgemeinen Lärmgrenzwerte geknüpft, nicht an spezielle Regelungen für Hochleistungsautos.






