Zoll deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohn-Verstöße im Kreis Borken auf
Miriam WeberZoll deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohn-Verstöße im Kreis Borken auf
Zollbeamte decken bei überraschenden Kontrollen im Kreis Borken zahlreiche Verstöße gegen Arbeitsrecht auf
Bei unangekündigten Kontrollen im Kreis Borken haben Zollfahnder am Sonntagabend, dem 31. August 2025, schwerwiegende Verstöße in Gastronomiebetrieben und einem Taxiunternehmen aufgedeckt. Die Beamten stellten illegale Beschäftigung, fehlende Sozialversicherungsmeldungen sowie Verstöße gegen den Mindestlohn fest.
Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster führten die Aktion an, unterstützt von drei Kräften des Ausländeramts und zwei Polizeibeamten der Kreispolizeibehörde Borken. Insgesamt wurden fünf Restaurants und ein Taxibetrieb überprüft.
In einem der Lokale arbeitete ein 68-jähriger Mann ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. In einem zweiten Betrieb fehlte einem Beschäftigten der notwendige Aufenthaltstitel, zwei weitere waren nicht bei der Sozialversicherung gemeldet. Ein vierter Mitarbeiter erhielt zudem einen Lohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn.
Auch im dritten Restaurant wurden Mitarbeiter ohne gültige Ausweispapiere angetroffen. Zwei weitere Beschäftigte arbeiteten "schwarz", ohne dass Sozialabgaben abgeführt wurden. Ein Angestellter verweigerte bei der Befragung die Zusammenarbeit, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), erläuterte das Ziel der Kontrollen. Diese dienten dem Schutz ehrlicher Unternehmen vor unfairem Wettbewerb durch illegale Praktiken, betonte er.
Die Überprüfungen förderten systematische Verstöße zutage: illegale Beschäftigung, vorenthaltene Sozialabgaben und Lohnunterschreitungen. Für Rückfragen steht das Hauptzollamt Münster unter Verena John (Telefon: 0251/4814-1306, E-Mail: [email protected]) zur Verfügung. Den betroffenen Betrieben drohen nun Sanktionen.






