Winterberger Apotheke darf Telemedizin-Station nicht aufstellen – Streit um Rechtmäßigkeit
Anton GüntherWinterberger Apotheke darf Telemedizin-Station nicht aufstellen – Streit um Rechtmäßigkeit
Apotheke in Winterberg darf Telemedizin-Station kurz vor Neueröffnung nicht installieren
Kurz vor der geplanten Wiedereröffnung wurde einer Apotheke in Winterberg die Aufstellung einer Telemedizin-Station untersagt. Die Bezirksapothekerkammer verbot die 60.000-Euro-Anlage in der Franziskus-Apotheke – und löste damit einen Streit über die Rechtmäßigkeit des Vorhabens aus. Inhaber Jürgen Schäfer betont, die Station würde den Arbeitsalltag erleichtern und die Patientenversorgung verbessern.
Das Verbot traf nur einen Tag vor der Neueröffnung ein. Schäfer hatte geplant, die von Medivise entwickelte Kabine innerhalb der Apothekenräume zu integrieren, da dies der praktischste Standort sei. Einen Alternativvorschlag, die Station außerhalb aufzustellen, lehnte die Kammer ab.
Die Apothekerkammer begründet ihr Veto damit, dass die Station gegen Vorschriften verstoße und möglicherweise zu unangemessenen Patientenüberweisungen führen könnte. Der Anbieter Medivise hingegen versichert, die Anlage erfülle sämtliche gesetzliche Anforderungen – einschließlich § 129 Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs, der Telemedizin in Apotheken ausdrücklich erlaubt.
Bisher liegt Schäfer keine schriftliche Begründung für die Entscheidung vor; er hat diese offiziell angefordert. Sein Ziel: Die Station soll Wiederholungsrezepte beschleunigen und eine bessere Beratung zu Verschreibungen ermöglichen. Noch in diesem Jahr will er die Leitung der Apotheke an seine angestellte Apothekerin Jasmin Ennulath übergeben.
Der Konflikt hält die Apotheke davon ab, die neu angeschaffte Station zu nutzen. Während Schäfer auf eine klare Stellungnahme der Kammer drängt, besteht Medivise darauf, dass die Anlage allen rechtlichen Vorgaben entspricht. Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob der Telemedizin-Service wie geplant umgesetzt werden kann.






