Windpark-Sieg vor Gericht: Drachenflieger verlieren Klage gegen Turbinenbau
Miriam WeberDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark-Sieg vor Gericht: Drachenflieger verlieren Klage gegen Turbinenbau
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage ab und urteilte, dass die sechs Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Betrieb des Vereins darstellen. Mit dieser Entscheidung kann das Projekt in einer ausgewiesenen Windenergiezone wie geplant voranschreiten.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte einen Eilantrag auf Baustopp eingereicht. Sein Fluggelände gehört zu den meistfrequentierten seiner Art in der Region. Die Gruppe argumentierte, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und zu Betriebseinschränkungen zwingen.
Das Gericht prüfte die Vorwürfe, fand jedoch keine Belege für existenzbedrohende Risiken. Es verwies darauf, dass Flüge bereits bei Windgeschwindigkeiten über 30 Stundenkilometern aus Sicherheitsgründen eingestellt werden. Bei weniger als 20 Stundenkilometern könnten die Aktivitäten laut Richtersprache ohne größere Beeinträchtigungen fortgesetzt werden.
Der geplante Windpark liegt direkt südlich von Meschede in einem Gebiet, das nach den regionalen Planungsvorgaben für Windenergie ausgewiesen ist. Das Gericht betonte zudem, dass der Verein ordnungsgemäß in das Genehmigungsverfahren einbezogen worden sei. Nach Prüfung des Falls lehnte das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW die Klage aus Sicherheitsgründen ab.
Mit der nun abgeschlossenen rechtlichen Auseinandersetzung kann der Windpark wie vorgesehen gebaut werden. Das Urteil bestätigt, dass bestehende Sicherheitsvorkehrungen Bedenken hinsichtlich Turbulenzen und Flugbeschränkungen Rechnung tragen. Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf ähnliche Projekte in anderen Teilen Deutschlands.






