Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Marokkaner am Flughafen Köln/Bonn
Miriam WeberVerbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Marokkaner am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät trug nicht die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA).
Der Elektroschocker gehörte einem 42-jährigen Marokkaner, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir vorbereitete. Die Behörden beschlagnahmten die Waffe umgehend, da sie gegen das deutsche Waffengesetz (WaffG) verstößt, das den Besitz nicht zertifizierter Elektroschocker untersagt.
Der Reisende erklärte später, er habe vorgehabt, das Gerät einem Freund zu übergeben, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Trotz des Vorfalls durfte der Mann nach Abschluss der Ermittlungen seine Reise fortsetzen.
Gegen ihn wurden strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet. Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung. Der beschlagnahmte Elektroschocker bleibt vorerst in Polizeigewahrsam. Der Flug des Passagiers startete planmäßig, doch ihm drohen nun mögliche rechtliche Konsequenzen. In Deutschland unterliegen Waffen – einschließlich Elektroschocker – strengen Regelungen und bedürfen einer BKA-Genehmigung.






