Untersuchung findet keine Belege für rituellen Missbrauch durch deutsche Kleriker
Tobias LehmannUntersuchung: Keine Beweise für satanistische Missbrauch in Diözesen - Untersuchung findet keine Belege für rituellen Missbrauch durch deutsche Kleriker
Unabhängige Untersuchung findet keine Beweise für rituellen Missbrauch durch Klerus in deutschen Bistümern
Eine unabhängige Untersuchung zu Vorwürfen rituellen Missbrauchs durch Geistliche in mehreren deutschen Bistümern hat keine Belege für schwere Straftaten erbracht. Die Anschuldigungen betrafen hochrangige Kirchenvertreter, darunter fünf Kardinäle und Bischöfe, doch der Abschlussbericht kommt zu dem Schluss, dass die Erinnerungen an den Missbrauch wahrscheinlich falsch sind. Die Ergebnisse werden in einer geschwärzten und anonymisierten Fassung veröffentlicht.
Die von der Kölner Kanzlei Feigen-Graf geleitete Untersuchung prüfte Vorwürfe von Betroffenen aus den Bistümern Münster, Essen und Köln. Diese beschrieben extreme Handlungen wie Drogenkonsum, Kannibalismus und organisierte Täternetzwerke. Der Bericht fand jedoch keine konkreten Beweise, die diese Behauptungen stützen.
Die Psychologinnen Silvia Gubi-Kelm und Petra Wolf bewerteten die Aussagen und stellten fest, dass die Erinnerungen an rituellen sexuellen Missbrauch vermutlich durch Therapeuten beeinflusst wurden. Die Untersuchung kritisierte Beratungsstellen in Münster dafür, Betroffene dazu ermutigt zu haben, nach verdrängten Erinnerungen zu suchen – was möglicherweise ihre Schilderungen verzerrt habe.
Zu den in den Vorwürfen genannten Personen zählten der verstorbene Franz Kardinal Hengsbach, Joseph Kardinal Höffner, Joachim Kardinal Meisner, Johannes Kardinal Degenhardt und Bischof Reinhard Lettmann. Trotz der Schwere der Anschuldigungen fanden sich keine Beweise für Vergewaltigungen, erzwungene Abtreibungen oder Tötungsdelikte.
Der Bericht thematisiert zudem die Rolle des ehemaligen Beratungszentrums für organisierte sexuelle und rituelle Gewalt in Münster sowie einer Arbeitsgruppe in Münster, Essen und Osnabrück. Diese Einrichtungen hatten als Anlaufstellen für Vertreter der Theorie ritueller Gewalt gedient und könnten die Aussagen der Vorwurfsträger geprägt haben.
Der Abschlussbericht wird mit geschwärzten Namen veröffentlicht, um die Privatsphäre zu schützen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorwürfe zwar tiefgreifend belastend seien, es jedoch keine objektiven Belege für organisierten rituellen Missbrauch gebe. Die Untersuchung wirft Fragen zur Einflussnahme von Therapien auf die Erinnerungen derer auf, die die Verbrechen gemeldet hatten.






