Strenges Baum- und Heckenschnittverbot ab März – was jetzt gilt
Bundesweites Rodungs- und Schnittverbot für Bäume und Sträucher tritt in Kraft
Ab dem 1. März bis zum 30. September 2026 gilt in ganz Deutschland ein striktes Verbot, Bäume oder Sträucher zu schneiden oder zurückzuschneiden. Anwohner müssen in dieser Zeit auf Rückschnittmaßnahmen verzichten, um brütende Wildtiere zu schützen. Verstöße können nach Verwaltungsrecht mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Betroffen sind alle verholzenden Pflanzen – also Bäume, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche. Ziel der Regelung ist es, Vögel, Insekten und andere Tiere zu schützen, die auf diese Pflanzen als Brutstätte und Unterschlupf angewiesen sind. Besonders betroffen sind Arten wie der Neuntöter, der Wendehals, die Nachtigall, die Violettflügel-Sandbiene sowie verschiedene Laubheuschrecken.
Noch bis zum 28. Februar 2026 ist das Schneiden erlaubt. Danach gibt es nur in Ausnahmefällen Befreiungen, etwa bei öffentlichem Interesse – allerdings nur mit behördlicher Genehmigung. Selbst außerhalb der Schutzfrist können das Fällen alter Bäume oder größere Rückschnittarbeiten eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.
Wer sich unsicher ist, sollte vorab die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren. So lassen sich Regelkonformität sicherstellen und wichtige Lebensräume für geschützte Arten bewahren.
Das Verbot gilt vom 1. März bis 30. September 2026, bei Zuwiderhandlungen drohen harte Strafen. Die Behörden raten zu frühzeitiger Abstimmung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den Artenschutz zu unterstützen. Die Maßnahme ist Teil der laufenden Bemühungen, gefährdete Arten während der kritischen Brutzeit zu schützen.






