Stichwahl in Düren: So funktioniert die Abstimmung am 28. September 2025
Tobias LehmannStichwahl in Düren: So funktioniert die Abstimmung am 28. September 2025
Stichwahl für den Posten des Landkreiskommissars findet am 28. September 2025 in Düren statt
Wahlberechtigte, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, können in der Stichwahl dieselben Wahllokale und Wahlbenachrichtigungen nutzen.
Wer vor der Erstwahl Briefwahl beantragt hatte, erhält die Unterlagen automatisch zugesandt. Sollten diese nicht bis Anfang nächster Woche eingetroffen sein, können Ersatzdokumente beim Wahlamt Düren angefordert werden. Die Frist für Ersatzanträge endet am 27. September um 12:00 Uhr mittags.
Erstantragsteller für die Briefwahl müssen ihren Antrag bis zum 26. September, 15:00 Uhr, einreichen. Dafür sind persönliche Angaben, eine Unterschrift und eine Zustelladresse erforderlich. Die Beantragung ist auf verschiedenen Wegen möglich.
Bei der Wahl vor Ort ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Auf der Website der Stadt finden sich zudem Informationen zur Briefwahl, zur direkten Stimmabgabe sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Rückfragen kann man sich direkt an das Wahlamt wenden.
Die Stichwahl folgt auf die Erstwahl vom 14. September, wobei dieselben Wahllokale und Wahlbenachrichtigungen weiterhin gültig sind. Wähler werden aufgefordert, ihre Briefwahlunterlagen zu prüfen oder sich bei Problemen an das Wahlamt zu wenden. Die Stadt bietet mehrere Kanäle für Unterstützung und Informationen an.






