Sieben Mendener Ausschussmitglieder verweigern Transparenzpflichten bis zum Stichtag
Miriam WeberSieben Mendener Ausschussmitglieder verweigern Transparenzpflichten bis zum Stichtag
Die Stadt Menden (Sauerland) hat eine Bekanntmachung zu den Transparenzpflichten ihrer Ausschussmitglieder veröffentlicht. Gemäß dem Korruptionspräventionsgesetz sind Amtsträger verpflichtet, berufliche Verbindungen und Mitgliedschaften offenzulegen. Sieben Personen haben die erforderlichen Angaben bis zum Stichtag nicht eingereicht.
Am 30. September 2025 erließ Bürgermeister Dr. Roland Schröder eine Mitteilung nach § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG), das Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 eingeführt hatte. Die Verordnung schreibt vor, dass alle Ausschussmitglieder schriftlich Auskunft über ihre beruflichen Verflechtungen und organisatorischen Zugehörigkeiten geben müssen. Diese Angaben stehen nun der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Die ausgefüllten Fragebögen können im Raum B 145 des Mendener Rathauses eingesehen werden. Die Einsichtszeiten sind montags bis freitags von 8:15 bis 12:30 Uhr, mit verlängerten Öffnungszeiten donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr. Die Unterlagen bleiben bis zum 29. Oktober 2025 einsehbar.
Allerdings haben sieben namentlich genannte Personen – Dennis Boecker, Tanay Gönül, Holger Hartnig, Dirk Huhn, Nils Karius, Markus Kisler und Peter Köhler – ihre Erklärung nicht abgegeben. Seit 2020 sind keine weiteren Ausschussmitglieder als säumig verzeichnet.
Während der öffentlichen Einsichtsfrist können Bürgerinnen und Bürger die eingereichten Offenlegungen bis Ende Oktober einsehen. Diejenigen, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, bleiben in der offiziellen Bekanntmachung aufgeführt. Die Stadt hat klare Öffnungszeiten und den Standort für die Einsichtnahme der Dokumente benannt.






