"Richi"-Meme löst juristischen Streit um Persönlichkeitsrechte aus
Ein langjähriger Schweizer Internet-Meme hat eine juristische Auseinandersetzung ausgelöst, nachdem sich die betroffene Familie gegen dessen kommerzielle Verwendung ausgesprochen hat. Der "Richi"-Meme, der einen kleinen Jungen zeigt, der von einem Bagger fällt, während sein Vater panisch ruft, ist mittlerweile auf Merchandise-Artikeln, in Liedern und sogar bei Eishockeyspielen zu finden. Nun fordert die Familie ein Ende der unbefugten Vermarktung.
Der Meme tauchte erstmals 2010 in einer Folge der SRF-Dokumentationsreihe "Auf und davon" auf. Die Szene zeigt den damals fünfjährigen Richi Schönbächler, der von einem Bagger stürzt, während sein Vater "Richiii! I ha gseit, du söusch di guet häbe!" ruft – ein Moment, der später auf YouTube viral ging und über eine Million Aufrufe verzeichnete.
Im Laufe der Zeit wurde das Video ohne Zustimmung der Familie kommerzialisiert: Socken, Bügelbilder und sogar ein Kinderbuch griffen die Szene auf. 2022 veröffentlichte die Schweizer Band Stubete Gäng einen Song mit dem Titel "Richi", in dem der Ruf des Vaters zu hören ist. Der Track wurde populär, und der Schweizer Eishockeyverband nutzte ihn sogar als Torhymne in den Arenen.
In diesem Jahr meldete sich die Familie Schönbächler öffentlich zu Wort und protestierte gegen die unbefugte Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimmen. Sie betonten, niemals eine Erlaubnis für Merchandise oder den Song erteilt zu haben. Als Reaktion kündigte Stubete Gäng an, den Track neu aufzunehmen – diesmal ohne die Stimme des Vaters. Auch der Eishockeyverband verzichtet seitdem auf das Lied als Torjubel.
Trotz der Einwände der Familie bieten einige Unternehmen weiterhin "Richi"-Produkte an. Der Händler Swissmeme etwa erklärte, dass Gespräche mit dem SRF – das teilweise die Rechte an den Aufnahmen hält – noch laufen. Die Familie jedoch behält die Persönlichkeitsrechte an ihrem eigenen Bild und ihrer Stimme.
Der Streit wirft rechtliche Grauzonen im Umgang mit Meme-Kultur und der kommerziellen Nutzung privater Aufnahmen auf. Die Familie Schönbächler macht deutlich, dass sie die Kontrolle über die Verwendung ihres Bildes zurückerlangen will. Gleichzeitig passen Unternehmen und Organisationen ihre Praktiken an die Forderungen der Familie an.






