Polizei NRW räumt gravierende Barriere-Mängel auf ihrer Website ein
Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website eingeräumt, dass diese nur teilweise den Barrierefreiheitsstandards entspricht. In einer offiziellen Stellungnahme werden mehrere Mängel benannt, die Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen beeinträchtigen. Die Bewertung orientiert sich an den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
In mehreren Bereichen erfüllt die Website zentrale Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht. So fehlen bei Formularfeldern passende, verknüpfte Beschriftungen, was die Bedienung für Nutzer von Screenreadern erschwert. Auch der Tastaturfokus leidet unter unzureichendem Kontrast und unterschreitet das geforderte Mindestverhältnis von 3:1 für eine ausreichende Sichtbarkeit.
Visuelle Inhalte bergen weitere Hürden: Alternativtexte für Bilder und Grafiken sind entweder nicht vorhanden, inhaltlich falsch oder in der falschen Sprache verfasst. Stumme Videos verfügen weder über Textalternativen noch über Audiodeskriptionen, sodass ihr Inhalt für manche Nutzer nicht zugänglich ist.
Auch strukturell gibt es Defizite: Überschriften folgen keiner logischen Hierarchie, da Zwischenschritte zwischen den Ebenen h1 bis h6 fehlen. Listen sind fälschlicherweise mit div-Elementen statt mit korrekter Listenauszeichnung umgesetzt, was die Navigation unnötig kompliziert.
Bei Multimedia-Inhalten zeigt sich ein uneinheitliches Bild: Zwar existieren Untertitel für Videos, die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten sind jedoch schlecht erkennbar. Audiodateien wiederum verfügen weder über Texttranskripte noch über alternative Versionen.
Trotz dieser Mängel bestätigt die Polizei, dass ihre Website teilweise den BITV-2.0-Standards entspricht. In der Erklärung werden laufende Bemühungen skizziert, die identifizierten Probleme zu beheben.
Die Barrierefreiheitserklärung hält fest, dass die Website der nordrhein-westfälischen Polizei die gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig erfüllt. Nutzer mit Behinderungen könnten daher auf Barrieren stoßen – etwa bei der Nutzung von Formularen, Medieninhalten oder Navigationselementen. Die Polizei hat sich verpflichtet, die Einhaltung der Vorgaben in zukünftigen Updates zu verbessern.






