Niederländer auf A3 festgenommen: Haftbefehl wegen Sprengstoffvergehens
Miriam WeberNiederländer auf A3 festgenommen: Haftbefehl wegen Sprengstoffvergehens
Ein 32-jähriger Niederländer wurde am Mittwoch auf der Autobahn A3 in Höhe des Rasthofs Knauheide festgenommen. Bundespolizisten hielten sein Fahrzeug an und stellten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Verstößen gegen das deutsche Sprengstoffgesetz vorlag. Der Mann wurde umgehend in Gewahrsam genommen und zur örtlichen Polizeidienststelle gebracht.
Der Niederländer war mit einem in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeug über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist. Bei der routinemäßigen Kontrolle bestätigten die Beamten seine Identität anhand eines gültigen niederländischen Personalausweises. Eine anschließende Überprüfung ergab den aktiven Haftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz ausgestellt worden war.
Der Haftbefehl ging auf ein Urteil des Amtsgerichts Tirschenreuth aus dem Jahr 2023 zurück. Der Mann war damals wegen des illegalen Imports von Feuerwerkskörpern ohne die erforderliche sprengstoffrechtliche Erlaubnis verurteilt worden. Das Gericht hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro verhängt – alternativ eine 120-tägige Freiheitsstrafe.
Nach der Festnahme wurde der Mann zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht, um die Formalitäten zu erledigen. Am folgenden Morgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um die Vollstreckung des Haftbefehls zu regeln.
Die Festnahme steht im Zusammenhang mit einem früheren rechtskräftigen Urteil gegen den Niederländer wegen Sprengstoffdelikten. Die Behörden setzen nun das Urteil durch: Der Verurteilte muss entweder die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro zahlen oder die Haftstrafe antreten. Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der strengen deutschen Sprengstoffvorschriften.






