Neue Pflichten für Vermieter: Rauchmelder, Heizkostenverteiler und Wärmepumpen im Check
Miriam WeberNeue Pflichten für Vermieter: Rauchmelder, Heizkostenverteiler und Wärmepumpen im Check
Neue gesetzliche Pflichten für Vermieter und Mieter in Deutschland rücken in den Fokus. Experten warnen, dass veraltete Rauchmelder und fehlende Heizkostenverteiler zu Streitigkeiten – und sogar Mietminderungen – führen können. Detlef Poullie hat für Extra-Tipp-Leser die aktuelle Gebäudedienstleistungsverordnung analysiert und zeigt die wichtigsten Fristen und Verpflichtungen auf.
Rauchmelder, die 2016 installiert wurden, müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden. Nach einem Jahrzehnt funktionieren ihre Sensoren oft nicht mehr zuverlässig. Vermieter dürfen nicht einfach die Batterie wechseln – das gesamte Gerät muss erneuert werden.
Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung hatten bereits 2021 eine Frist zu beachten: Sie mussten alte Heizkostenverteiler durch elektronische, fernauslesbare Modelle ersetzen. Doch nur 61 Prozent der Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen erfüllen diese Vorgabe derzeit. Mieter können eine Mietminderung von bis zu 15 Prozent verlangen, wenn der Vermieter die Umrüstung versäumt – wie Gerichtsurteile, etwa vom Berliner Landgericht (AZ 64 S 81/24), bestätigen.
Zusätzliche Regeln gelten nun für Wärmepumpen, die 2024 installiert wurden. Diese Anlagen müssen alle zwei Jahre einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Zudem ist ein separater Zähler für ihren Stromverbrauch vorgeschrieben. Gleichzeitig müssen Vermieter den Mietern jährlich die Energiepreise und CO₂-Emissionen offenlegen, um mehr Transparenz bei den Betriebskosten zu schaffen.
Die Änderungen bringen klare Fristen und finanzielle Risiken bei Nichteinhaltung mit sich. Vermieter, die die Vorschriften ignorieren, müssen mit Mietminderungen oder Klagen rechnen. Mieter wiederum können prüfen, ob ihre Wohnung den aktualisierten Standards entspricht – und gegebenenfalls aktiv werden.






