Landtag beschließt Reform des Ordnungsbehördengesetzes für mehr öffentliche Sicherheit
Jakob MayerLandtag beschließt Reform des Ordnungsbehördengesetzes für mehr öffentliche Sicherheit
Der Landtag hat Reformen des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und klarere, transparente Regeln für die öffentliche Sicherheit einzuführen. Kommunen und Vollzugsbehörden begrüßen die Entscheidung.
Das neue Gesetz räumt den Behörden erweiterte Befugnisse ein, um Wiederholungstäter konsequenter zu ahnden. So können gegen Personen, die durch erhebliche Störungen, Belästigungen oder gefährliche Situationen im öffentlichen Raum auffallen, langfristige Platzverweise verhängt werden.
Im Rahmen der Reform wird auch der Einsatz von Körperkameras ausgeweitet. Beamte dürfen künftig eine Voraufzeichnungsfunktion nutzen, um bei eskalierenden Situationen automatisch kurze Sequenzen festzuhalten. Dies soll helfen, Konflikte zu entschärfen und faire Ermittlungen zu gewährleisten.
In Mönchengladbach stoßen die Neuerungen auf Zustimmung: Vanessa Odermatt und Jochen Klenner betonen, dass die klareren Vorgaben die Arbeit des Ordnungsdienstes verbessern und die öffentliche Sicherheit stärken werden. Die örtliche CDU kündigte an, sich für eine zügige und einheitliche Umsetzung der Maßnahmen einzusetzen.
Die Reformen schaffen mehr Rechtssicherheit für Vollzugskräfte. Kommunale Teams können künftig mit größerer Handlungsicherheit agieren, während Bürgerinnen und Bürger von transparenteren und modernen Regelungen profitieren.






