IS-Rückkehrer scheitert mit Klagen gegen Abschiebung nach Tadschikistan
Jakob MayerVerurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Rückkehrer scheitert mit Klagen gegen Abschiebung nach Tadschikistan
Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der dschihadistischen Gruppe "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatte, hat seinen juristischen Kampf gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Gerichte entschieden, dass er nach einer erneuten Risikobewertung nun nach Tadschikistan abgeschoben werden kann. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten und eine Haftstrafe wegen terrorismusbezogener Straftaten.
Der Mann war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, nachdem er dem IS die Treue geschworen hatte. Zwei Jahre später, 2017, verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.
Nach seiner Verurteilung verhängte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2018 ein Abschiebungsverbot. Die Behörden fürchteten, er könnte in Tadschikistan Folter ausgesetzt sein. Doch 2024 hoben die Behörden das Verbot auf, nachdem Tadschikistan zugesichert hatte, dass ihm keine grausame oder unmenschliche Behandlung drohe.
Der Mann klagte gegen die Entscheidung, doch das Verwaltungsgericht Münster wies seine Beschwerde im August ab. Das Gericht sah bei der Prüfung "keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung". Das Oberverwaltungsgericht bestätigte später dieses Urteil und begründete, dass sich die Umstände geändert hätten und eine neue Risikobewertung gerechtfertigt sei.
Dieser Fall ist kein Einzelfall. Seit 2015 haben mindestens zwölf Personen in Deutschland mit Bezug zum IS auf ähnlichem Rechtsweg Abschiebungsverbote erfolgreich angefochten. Ein bekanntes Beispiel war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 im Fall eines tunesischen Staatsbürgers. Stand Anfang 2026 laufen noch fünf weitere Verfahren.
Das Urteil ebnet den Weg für die Abschiebung des Mannes nach Tadschikistan. Es spiegelt zudem einen größeren Trend in der deutschen Rechtsprechung wider, Abschiebungsverbote für ehemalige IS-Mitglieder neu zu bewerten. In mindestens fünf weiteren Fällen laufen noch Gerichtsverfahren, deren Ergebnisse in den kommenden Monaten erwartet werden.






