Gewerbesteuerbescheid für Mendener Unternehmer: Fristen laufen bald ab
Anton GüntherGewerbesteuerbescheid für Mendener Unternehmer: Fristen laufen bald ab
An Domenico Zofilo, einen Einwohner von Menden, wurde ein Gewerbesteuerbescheid zugestellt. Das unter dem Aktenzeichen 21.2 W1039892 geführte Dokument umfasst die Festsetzungen für zwei aufeinanderfolgende Jahre. Sollte keine Reaktion erfolgen, greifen bald gesetzliche Fristen.
Die Stadt Menden, vertreten durch die Finanzverwaltung im Auftrag des Bürgermeisters, übermittelte den Bescheid an Zofilo in der Hauptstraße 42. Der Bescheid betrifft die Gewerbesteuer für die Jahre 2024 und 2025 mit den offiziellen Stichtagen 08.09.2025 und 29.09.2025.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 7 des Landeszusteuerungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) gilt der Bescheid zwei Wochen nach seiner öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt. Diese Regelung basiert auf dem Landesgesetz vom 07. März 2006. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist können bei ausbleibender Reaktion rechtliche Konsequenzen drohen.
Die Frist für Zofilo, tätig zu werden, beginnt mit dem Ende der zweiwöchigen Bekanntmachungsfrist. Die Festsetzungen für 2024 und 2025 werden dann bestandskräftig, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Das Dokument bleibt unter dem Aktenzeichen 21.2 W1039892 einsehbar.






