17 March 2026, 14:09

Gericht stoppt rechtswidrige Verlegung der Studiengänge aus Höxter

Eine Zeichnung eines großen Gebäudes mit vielen Fenstern, das als "Universität Riel" bezeichnet ist, begleitet von Text auf demselben Papier.

Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt rechtswidrige Verlegung der Studiengänge aus Höxter

Ein Gericht hat die Pläne gestoppt, akademische Studiengänge vom Höxter-Standort der Hochschule Ostwestfalen-Lippe nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Urteil erklärte die geplante Verlegung für rechtswidrig und stellte fest, dass die vollständige Schließung eines gesamten Campus die Befugnisse der Hochschule übersteigt.

Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen die Ankündigung der Hochschule, alle Lehraktivitäten in Höxter einzustellen. Das Gericht bestätigte zudem, dass der Eingriff des Landes im vergangenen Jahr auf Basis des Hochschulrechts gerechtfertigt war.

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Die Hochschule hatte die Verlegung vorbereitet, indem sie Infrastruktur- und Kapazitätspläne für die neuen Standorte erarbeitete. Machbarkeitsstudien und Akkreditierungsunterlagen wurden erstellt, doch in den öffentlichen Akten fehlen detaillierte juristische Begründungen oder klare Umsetzungsmaßnahmen aus dieser Phase.

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Standort Höxter durch Landesrecht ausdrücklich geschützt ist. Eine vollständige Schließung würde gegen die Vorschriften verstoßen, da der Campus nicht einfach aufgegeben werden darf. In der Begründung hieß es, dass jede Verlegung von Studiengängen einen konkreten Plan für die künftige Nutzung Höxters beinhalten müsse.

Die Ankündigung der Hochschule, den Lehrbetrieb in Höxter komplett einzustellen, wurde als rechtswidrig verworfen. Das Urteil unterstreicht, dass derart weitreichende Veränderungen eine solide rechtliche Grundlage und Transparenz erfordern.

Die Entscheidung verhindert, dass die Hochschule Programme verlegt, ohne die weitere Rolle Höxters zu sichern. Nach Landesrecht muss nun vor jeder Verlegung ein verbindlicher Plan für den Standort vorliegen. Der Fall setzt ein Präzedenzurteil zu den Grenzen der Hochschulautonomie bei Umstrukturierungsentscheidungen.

Quelle