15 March 2026, 20:15

Ganztagsbetreuung in NRW: Kommunen klagen gegen unklare Finanzierung ab 2026

Ein Plakat mit Text und Logo, auf dem steht: "Die Sonderanmeldephase für die Gesundheitsversorgung ist bis zum 15. August verlängert."

Ganztagsbetreuung in NRW: Kommunen klagen gegen unklare Finanzierung ab 2026

Nordrhein-Westfalen treibt Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder voran – Kommunen kämpfen mit den Kosten

Nordrhein-Westfalen setzt die geplante verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschüler durch, doch die Kommunen hadern mit der Finanzierung. Die Stadt Krefeld hat sich – gemeinsam mit anderen Gemeinden – rechtlich gegen das Land gewandt, um die Kostenfrage zu klären. Im Mittelpunkt des Streits steht, wer die erweiterten Betreuungsangebote ab 2026 bezahlen soll.

Das neue Gesetz sieht vor, dass ab dem Schuljahr 2026/27 alle Erstklässler Anspruch auf eine ganztägige Betreuung haben. Jahr für Jahr soll die Regelung dann auf die nächsten Jahrgangsstufen ausgeweitet werden. Krefelds Stadtdirektor Markus Schön betonte zwar, die Stadt werde die Vorgabe erfüllen, doch die finanziellen Belastungen bereiten Sorgen. Nach aktuellem Stand müssen die Kommunen die Hälfte der Betriebskosten tragen – eine Last, die Schön als "nicht tragbar" bezeichnet.

Seit dem Schuljahr 2018/19 baut Krefeld sein Nachmittagsangebot aus und hat seither jährlich 15 zusätzliche Betreuungsgruppen eingerichtet. Die Zahl der Ganztagsplätze stieg von 3.058 auf 5.862, womit derzeit 64 Prozent des Bedarfs gedeckt sind. Dennoch bleibt die Situation angespannt: Um Engpässe zu bewältigen, könnte die Stadt die Gruppengrößen um bis zu zwei Kinder erhöhen. Schulen, die keine vollständige Verpflegung anbieten können, dürfen stattdessen eine Übermittagsbetreuung bis 14 Uhr einrichten.

Gemeinsam mit anderen NRW-Städten hat Krefeld Klage gegen das Land eingereicht. Die rechtlichen Schritte richten sich sowohl gegen die Finanzierung als auch gegen die organisatorischen Rahmenbedingungen der Pflichtbetreuung. Ein Urteil steht noch aus – für die Kommunen bedeutet das Planungsunsicherheit.

Langfristig soll der Ganztagsanspruch für 80 Prozent der Grundschulkinder gelten. Doch solange die Finanzierungsfragen ungeklärt sind, warnen die lokalen Behörden, dass dieses Ziel schwer zu erreichen sein wird.

Die Entscheidung im Rechtsstreit wird maßgeblich darüber entscheiden, wie Krefeld und andere Städte die Ausweitung der Betreuung stemmen können. Bis dahin bereitet sich die Stadt auf die Umsetzung ab 2026 vor – zwischen juristischen Auseinandersetzungen und praktischen Schritten. Ohne klarere Unterstützung des Landes droht den Kommunen jedoch eine weitere finanzielle Belastung.

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