07 April 2026, 20:13

Fünf Jahre Haft für Syrer wegen IS-Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen

Ein Plakat mit einer Karte von Syrien mit Daten zu Binnenflüchtlingen aufgrund von Gewalt, begleitet von Text und Grafiken.

Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied - Fünf Jahre Haft für Syrer wegen IS-Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen

Ein 49-jähriger Syrer ist vom Landgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen und an Kriegsverbrechen beteiligt hat. Das Gericht sprach ihn schuldig, Immobilien ausgekundschaftet und die Beschlagnahmung von Wohnhäusern unterstützt zu haben, während er bis 2016 für den IS tätig war. Im Mittelpunkt des Prozesses standen seine Handlungen nach der Machtübernahme der Extremisten in seiner Heimatstadt im Osten Syriens.

Der Mann war 2014 dem IS beigetreten, kurz nachdem die Gruppe seine Heimatregion unter Kontrolle gebracht hatte. In den folgenden zwei Jahren half er bei der Aufspürung und Konfiszierung von Häusern und leistete logistische Unterstützung für andere Mitglieder. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Erleichterung von Kämpfer- und Materialbewegungen, wobei das Gericht seine mutmaßliche Rolle bei der sexuellen Versklavung von Jesidinnen nicht zweifelsfrei nachweisen konnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert und auf die Schwere der Taten verwiesen. Die Verteidigung hingegen plädierte für eine Bewährungsstrafe und argumentierte, der Angeklagte habe sich bereits vor einem Jahrzehnt vom IS abgewandt. Die Richter werteten dies zwar als mildernden Umstand, verhängten aber dennoch eine Freiheitsstrafe.

Der Verurteilte war im Oktober 2021 über die Türkei und die Balkanroute als Flüchtling nach Deutschland gekommen und hatte sich in Moers niedergelassen, bevor er festgenommen wurde. Zwar wurde er mangels Beweisen von der Beihilfe zum Völkermord und anderen Vorwürfen freigesprochen, die Verurteilung wegen IS-Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen bleibt jedoch bestehen.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Das Verfahren markiert den Abschluss eines Prozesses, der die Beteiligung des Mannes am IS zwischen 2014 und 2016 untersuchte. Die fünfjährige Haftstrafe spiegelt die Einschätzung des Gerichts zu seiner Rolle bei Kriegsverbrechen wider, auch wenn einige Anklagepunkte fallen gelassen wurden. Ob es zu weiteren rechtlichen Schritten kommt, hängt davon ab, ob eine der Seiten in den kommenden Wochen Berufung einlegt.

Quelle