Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit zwei Haftbefehlen und verbotenen Waffen
Jakob MayerFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit zwei Haftbefehlen und verbotenen Waffen
Bundespolizisten nahmen am 14. Juni am Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen 43-jährigen obdachlosen Mann fest. Die Festnahme erfolgte gegen 20:15 Uhr, nachdem Beamte festgestellt hatten, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen. Bei dem Mann, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wurden bei einer Durchsuchung zudem verbotene Gegenstände gefunden.
Der Vorfall begann, als die Beamten den Mann am Bahnhof kontrollierten. Eine Routineüberprüfung ergab, dass gegen ihn zwei Haftbefehle bestanden. Der erste betraf Volksverhetzung und sah eine sechsmonatige Freiheitsstrafe vor. Der zweite ergab sich aus einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und war mit einer achtmonatigen Haftstrafe verbunden.
Bei der anschließenden Durchsuchung wurden ein Messer und ein ausziehbarer Schlagstock in seinem Besitz entdeckt – beides Waffen, deren Führung ihm untersagt war. Die Polizei beschlagnahmte die Gegenstände, bevor sie den Mann über seine Rechte in Bezug auf die Festnahme und den Ordnungswidrigkeitentatbestand informierte.
Nach der polizeilichen Bearbeitung wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um seine Strafen anzutreten.
Die Festnahme führte zur Beschlagnahmung verbotener Waffen und zur Vollstreckung der beiden ausstehenden Haftstrafen. Dem Mann droht nun eine Gesamtstrafe von 14 Monaten. Die Behörden bestätigten, dass er nach dem Vorfall weiterhin in Haft bleibt.






