EU verschärft Kontrollen: IBAN-Prüfung soll Betrug bei Überweisungen stoppen
Miriam WeberEU verschärft Kontrollen: IBAN-Prüfung soll Betrug bei Überweisungen stoppen
Neue EU-Regel soll Zahlungsbetrug eindämmen: Kontodaten werden strenger geprüft
Ab dem 9. Oktober müssen Banken bei Euro-Überweisungen den Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen, bevor sie die Transaktion ausführen. Die Maßnahme soll Betrugsfälle reduzieren und gilt für nahezu alle Zahlungen – auch für Sofortüberweisungen innerhalb der Eurozone.
Die als "Empfängerprüfung" (Verification of Payee, VoP) bekannte Verordnung verpflichtet Banken, Kontonamen und -nummern gegenzuchecken. Stimmen die Angaben überein, wird die Überweisung ausgeführt. Bei Abweichungen erhält der Zahler eine Warnung und muss selbst entscheiden, ob er die Transaktion trotzdem durchführen möchte.
Wer Warnungen ignoriert und fälschlicherweise Geld an ein falsches Konto überweist, haftet persönlich für den Schaden. Banken übernehmen nur dann die Kosten, wenn Name und IBAN zwar übereinstimmen, die Zahlung aber dennoch nicht beim vorgesehenen Empfänger ankommt. Bei Betrugsfällen durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Fehler gibt es keine Erstattung.
Betrüger locken Opfer häufig dazu, Zahlungen auf gefälschte Konten umzuleiten – etwa durch manipulierte E-Mails, fingierte Jobangebote oder andere Täuschungsmanöver. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin warnt Verbraucher daher, bei der Weitergabe sensibler Bankdaten besonders wachsam zu sein.
Um Kunden den sicheren Vergleich von Konten zu erleichtern, stellt die Bafin ein Online-Tool bereit, das Gebühren und Leistungen aller privaten Girokonten in Deutschland auflistet.
Die neuen Prüfpflichten treten am 9. Oktober in Kraft und betreffen den Großteil der Euro-Überweisungen innerhalb der EU. Banken erstatten nur dann Betrugsschäden, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen einhalten und keine Schuld trifft. Die Regelung verlagert mehr Verantwortung auf die Zahler, die vor einer Überweisung die Angaben genau prüfen müssen.






