Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht – doch es gibt noch Hürden
Tobias LehmannElektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht – doch es gibt noch Hürden
Ab dem 1. Oktober 2025 sind Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in ganz Deutschland gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Das Vorhaben soll die Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung verbessern – doch einige technische Probleme sind noch ungelöst. Apotheken in Dortmund begrüßen die Neuerung bereits als positiven Schritt für die Patientenversorgung.
Das ePA-System speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer sicheren elektronischen Medikationsliste. Dadurch erhalten Behandler einen besseren Überblick über alle Arzneimittel, die von verschiedenen Fachärzten verordnet und in Apotheken ausgegeben werden. Auch die Patienten behalten die Kontrolle: Sie können den Zugriff auf ihre Daten für bestimmte Einrichtungen einschränken.
Die Dortmunder Apotheken sehen in der ePA einen Fortschritt für die Patientensicherheit. Über die Gesundheitskarte können sie drei Tage lang relevante Daten einsehen. Ab dem kommenden Jahr dürfen sie zudem eigene Einträge in die Medikationsliste ergänzen – etwa zu Nahrungsergänzungsmitteln oder rezeptfreien Medikamenten.
Trotz der Fortschritte gibt es weiterhin Herausforderungen bei der zugrundeliegenden Telematikinfrastruktur. Fehler bei der Verarbeitung von E-Rezepten und ePA-Daten bestehen fort, sodass weitere Optimierungen nötig sind, bevor das System reibungslos funktioniert.
Die verpflichtende Einführung der ePA ab Oktober 2025 wird die digitale Dokumentation in der Gesundheitsversorgung vereinheitlichen. Apotheken kommen dabei eine Schlüsselrolle zu: Sie pflegen und aktualisieren die Medikationslisten und gewährleisten gleichzeitig den Datenschutz der Patienten. Der Erfolg des Systems hängt jedoch davon ab, ob die anhaltenden technischen Probleme in der Infrastruktur behoben werden können.






