Düsseldorfer Lehrerin wegen 31.000 Euro Betrug mit Schulleiter-Zuschlägen verurteilt
Miriam WeberDüsseldorfer Lehrerin wegen 31.000 Euro Betrug mit Schulleiter-Zuschlägen verurteilt
Eine Lehrerin aus Düsseldorf ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem sie jahrelang Zuschläge für Schulleitungsaufgaben erhalten hatte – obwohl sie die kommissarische Schulleiterinnenrolle längst nicht mehr innehatte. Das Gericht urteilte, dass sie die Überzahlungen in Höhe von über 31.000 Euro hätte melden müssen.
Die Frau bezog weiterhin monatlich 504 Euro, obwohl sie die Position nicht mehr ausübte. Im Laufe der Zeit summierten sich die fälschlicherweise gezahlten Beträge auf rund 31.300 Euro. Vor Gericht behauptete sie, sie habe angenommen, es handele sich um Nachzahlungen, und ihre Gehaltsabrechnungen nicht genau geprüft.
Als Beamtin war sie gesetzlich verpflichtet, die Behörden über den Fehler zu informieren. Die Landesbesoldungsstelle räumte ein, nicht erklären zu können, warum der Irrtum so lange unentdeckt blieb. Schulen in Nordrhein-Westfalen haben in der Regel drei Monate Zeit, um solche Zahlungsfehler nach einer Änderung der Personalverantwortung zu korrigieren.
Das Gericht wies ihre Erklärung zurück und verurteilte sie wegen Unterlassens der Aufklärung über den Betrug. Sie wurde zu einer Geldstrafe von über 11.000 Euro verurteilt.
Der Fall zeigt Versäumnisse sowohl bei der Lehrerin als auch im Gehaltsabrechnungssystem auf. Die Strafe spiegelt die gerichtliche Auffassung wider, dass sie früher hätte handeln müssen, um die falschen Zahlungen zu stoppen. Der Staat wird nun den vollen Betrag der Überzahlungen zurückfordern.






