Drohnen-Flugverbot über NRW-Autobahnen: Warum die Behörden vor Atomtransport alarmiert waren
Anton GüntherDrohnen-Flugverbot über NRW-Autobahnen: Warum die Behörden vor Atomtransport alarmiert waren
Temporäres Drohnen-Flugverbot über Autobahnen in Nordrhein-Westfalen
Letzte Woche verhängten die Behörden in Nordrhein-Westfalen ein befristetes Flugverbot für Drohnen entlang von Autobahnen. Die Beschränkung galt vom 20. bis 27. März 2026 und betraf eine Strecke von Jülich bis Ahaus – dort soll in Kürze ein umstrittener Atomtransport stattfinden. Die Sperrzone wurde auf der Digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt der Regierung (dipul.de) ausgewiesen.
Das Flugverbot fiel zeitlich mit den Vorbereitungen für den Transport von Brennelementen aus dem stillgelegten Forschungsreaktor in Jülich zusammen. Die Stäbe sollen in ein Zwischenlager nach Ahaus gebracht werden. Solche Transportrouten werden in der Regel unter Verschluss gehalten, doch die genauen Strecken waren von Mittwochabend bis Donnerstag kurzzeitig online einsehbar, bevor sie wieder entfernt wurden.
Atomtransporte in Castor-Behältern gelten oft als mögliche Ziele für Terroranschläge oder als Kristallisationspunkte für Proteste. Dennoch hat das Bundesverkehrsministerium bisher keine offiziellen Sicherheitsvorkehrungen für den anstehenden Transport bestätigt. Unklar bleibt, wie es zu dem Fehler bei der Veröffentlichung der Routen kam.
Ziel des Flugverbots war es, unbefugte Drohnenaktivitäten in der Nähe des Konvois zu verhindern. Weitere Details zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen nannten die Behörden jedoch nicht.
Mittlerweile ist das Flugverbot zwar ausgelaufen, doch der Transport soll wie geplant über dieselbe Route erfolgen. Die Behörden behandeln die genauen Abläufe weiterhin als vertraulich. Weder zur vorübergehenden Datenpanne noch zu den Sicherheitsplänen gab es weitere Stellungnahmen.






